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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Zähne Kieferorthopädische Behandlung Kieferorthopädie: Wie bekomme ich den Eigenanteil erstattet?
Kieferorthopädie: Wie bekomme ich den Eigenanteil erstattet? Nach dem Ende der Behandlungs- und Stabilisierungsphase bestätigt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der Therapie. Danach reichen Sie uns den Erstattungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen ein.
Das brauchen wir von Ihnen:den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erstattung, den Sie sich hier herunterladen können:

TK-Antrag auf Erstattung der Eigenanteile zur kieferorthopädischen Behandlung ( PDF, 618 kB)
 
die Abschlussbescheinigung der kieferorthopädischen Praxis, sofern diese nicht bereits von der Praxis eingereicht wurde.die letzten beiden Quartalsrechnungen, für die Sie in Vorleistung getreten sind, da uns diese ggf. noch nicht elektronisch übermittelt wurden.

Besonderheit Wohnort Schleswig Holstein:

Hier benötigen wir zusätzlich alle Quartalsabrechnungen, die Ihnen vorliegen.
Sind Sie gerade zu uns gewechselt, reichen Sie uns bitte alle Quartalsrechnungen der Vorkasse ein.
Laden Sie alle Unterlagen über Ihr Postfach in Meine TK hoch (Nachricht an die TK)  oder senden Sie sie an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
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