StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotZähneKieferorthopädische BehandlungWas ist vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nötig?
Was ist vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nötig?
Beim 1. Termin klären Sie mit der Kieferorthopädin oder dem Kieferorthopäden, ob und welche Behandlung Sie brauchen.Wie läuft eine kieferorthopädische Behandlung ab? Mehr Informationen finden Sie hier: Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung Das Erstgespräch oder die Voruntersuchung rechnet die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde direkt über die TK-Gesundheitskarte mit uns ab. Und zwar unabhängig davon, ob es anschließend zu einer Behandlung kommt, für die wir die Kosten übernehmen.Es ist gesetzlich geregelt, wann wir eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern oder Erwachsenen zahlen dürfen. Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, können wir keine Kosten übernehmen. Alle weiteren Untersuchungen zahlen Sie dann selbst.Liegen die Voraussetzungen ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 (KIG 3) vor, erstellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan.
Eigenanteil für kieferorthopädische Behandlungen mit Zusatzversicherung absichernIhr Eigenanteil an den Kosten kann hoch sein. Mit einer Zusatzversicherung können Sie ihn erheblich senken. Eine für Sie individuell passende Zusatzversicherung finden Sie zum Beispiel auf Vergleichsportalen im Internet.
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