Werden kieferorthopädische Zusatzleistungen bezahlt?
Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen. Zusatzleistungen zahlen Versicherte in der Regel selbst. In bestimmten Fällen beteiligen wir uns aber an den Kosten. Lassen Sie sich von Ihrer Praxis zu allen Optionen ausführlich beraten. Beispiele für privat zu zahlende Mehrleistungen Zahnspangen in Wunschfarbe oder mit Dekorzahnfarbene Brackets und Bögen statt Brackets und Bögen aus MetallSpeedbrackets oder Minibrackets und Bögen aus anderen MaterialienDie Vertragsleistung rechnet die Praxis unabhängig direkt mit uns ab. Wir brauchen keine Information über Ihre Privatvereinbarung. Eine Invisalign-Behandlung darf generell nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Es kommt nur eine komplette Privatvereinbarung mit Ihnen infrage. Wir dürfen keine Kosten für die Behandlung übernehmen.Diese Ausnahmen bezuschussen wir (nach dem 1. Januar 2026)Die Glattflächen-Versiegelung Dafür zahlen wir 1 Mal bis zu 50 Euro, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:Sie ist Teil einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung mit einer festen Zahnspange.Die Zähne werden versiegelt, bevor die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde die Brackets einsetzt.Wir bezahlen die kieferorthopädische Behandlung und sie begann vor dem 18. Geburtstag.
Die Glattflächen-Versiegelung ist ein dünner Schutzlack, der die Zähne vor Schäden während der festen Zahnspange schützen soll.
Festsitzender RetainerWir beteiligen uns 1 Mal mit bis zu 100 Euro an den Kosten für Retainer. Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Der Retainer ist Teil einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung.Wir haben die Behandlung bezahlt.Die Behandlung wurde erfolgreich abgeschlossen.Es liegt zum Zeitpunkt der Retainerbehandlung eine TK-Versicherung vor.Die Behandlung begann vor dem 18. Geburtstag.Kosten für Reparaturen des Retainers können wir leider nicht übernehmen.
Mit Retainer sind hier Haltespangen für die Zähne gemeint, die nach einer Zahnspange getragen werden. Sie halten Zähne in ihrer neuen, geraden Position.
Für festsitzende Retainer im Unterkiefer übernehmen wir komplett die Kassenleistung. Dafür müssen die Indikationsgruppen E3 und E4 vorliegen. Die Kosten rechnet die Praxis direkt über die TK-Gesundheitskarte mit uns ab.
Lassen Sie sich beratenSie benötigen eine zweite Meinung zu Behandlungsalternativen und Kosten? Die Patientenberatung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland geben kostenfreie und kompetente Auskunft. Zahnärztliche Beratungsstellen
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