StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotZähneZahnbehandlungenZahlt die TK die Vollnarkose bei zahnärztlichen Behandlungen?
Zahlt die TK die Vollnarkose bei zahnärztlichen Behandlungen?
Wir übernehmen die Kosten für eine Narkose oder Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), wenn bei zahnärztlichen Behandlungen wie etwa mund-, kiefer- oder gesichtschirurgischen Eingriffen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Darüber entscheiden die zahnärztliche Praxis und die Anästhesistin oder der Anästhesist gemeinsam.Die Abrechnung erfolgt direkt über die TK Gesundheitskarte beiKindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit oder durch den Eingriff bedingt, eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist,bestimmten operativen Eingriffen, bei denen eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist,Kontraindikationen gegen die Durchführung in Lokalanästhesie,Patientinnen und Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung oder schweren SpastikenDiese Behandlungen zahlen Sie selbstIn allen anderen Fällen erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Eine Erstattung durch die TK ist nicht möglich. Beispiele: Gleichzeitige Entfernung aller vier Weisheitszähne - in der Regel reicht eine örtliche Betäubung oder die OP kann an mehreren Terminen erfolgenLachgassedierungMehr zum Thema: Was ist eine Vollnarkose? Damit keine Fragen offen bleiben: Zahnärztliche Beratungsstellen
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.