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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Zähne Zahnersatz Übernimmt die TK die Kosten, wenn eine Zahnkrone verblendet werden muss?
Übernimmt die TK die Kosten, wenn eine Zahnkrone verblendet werden muss? Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die TK Verblendungen mit einem Festzuschuss.
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann eine Krone, die zum Beispiel aus Metall ist, mit einem zahnfarbenen Material verblenden. So passt sich ihre Farbe den anderen Zähne an. Dabei verwendet er oder sie beispielsweise Kunststoff oder Keramik.Wir bezuschussen solche Verblendungen an der Vorderseite der Zähne mit einem Festzuschuss. Den Zuschuss für diese Verblendungen im sichtbaren Bereich erhalten Sie im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4. Gezählt wird jeweils von der Mitte des Ober- oder Unterkiefers nach hinten links oder rechts. Eigenanteil für Zahnersatz mit Zusatzversicherung absichernIhr Eigenanteil an den Kosten kann hoch sein. Mit einer Zusatzversicherung können Sie ihn erheblich senken. Eine für Sie individuell passende Zusatzversicherung finden Sie zum Beispiel auf Vergleichsportalen im Internet. 
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