An dem medizinisch notwendigen Zahnersatz, wie Zahnkronen, Brücken oder Prothesen, beteiligen wir uns mit einem festen Zuschuss. Die regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen "belohnen" wir mit einem höheren Zuschuss.
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Planen, Kosten klären, behandeln lassen, abrechnen: Das sind die wesentlichen Schritte, um den Zuschuss für Ihren Zahnersatz zu erhalten.
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Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist grundsätzlich keine Leistung, an der sich die gesetzliche Krankenversicherung beteiligen darf. Sie tragen daher die Kosten für das Implantat und die damit verbundenen Leistungen in voller Höhe selbst. Nur in seltenen, schweren Fällen dürfen wir Kosten übernehmen.
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Bevor Ihre Behandlung beginnen kann, schickt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan digital an uns. Sie müssen sich um nichts kümmern.
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Wie bei Zahnkronen zahlt die TK auch für Brücken und herausnehmbaren Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich am Zahnbefund orientiert.
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Damit Menschen mit wenig Einkommen finanziell nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze festgelegt, die sogenannte Härtefallgrenze. Wer darunter liegt, bei dem übernehmen wir bis zu 100 Prozent der Kosten, sofern Sie die Regelversorgung wählen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die TK Verblendungen mit einem Festzuschuss.
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Für Zahnersatz, den Sie sich bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland anfertigen lassen, können Sie sich Festzuschüsse von der TK erstatten lassen.
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Rechnet die Zahnarztpraxis den bewilligten Festzuschuss über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit uns ab, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Zahlen Sie dagegen die Kosten zunächst selbst, reichen Sie die Unterlagen anschließend bei uns zur Erstattung ein.
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Ja, das ist möglich. Reichen Sie das Bonusheft mit einem kurzen Anschreiben ein, damit wir gegebenenfalls einen höheren Zuschuss bewilligen können. Bitte notieren Sie auf dem Anschreiben unbedingt Ihre Versichertennummer. Eine Kopie des Bonusheftes ist ausreichend.
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Sind Sie mit Ihrem Zahnersatz nicht zufrieden, informieren Sie bitte Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt darüber. Sie oder er muss die Möglichkeit bekommen, den Zahnersatz nachzubessern. Sollte die Nachbesserung nicht erfolgreich sein, können wir Sie mit einem Gutachten unterstützen.
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Der Heil- und Kostenplan ist nach der Genehmigung durch die TK für 6 Monate gültig. Verzögert sich die Behandlung, sendet uns die Praxis den Antrag auf Verlängerung zu und erhält unsere Rückmeldung in den meisten Fällen innerhalb eines Werktags digital. Wir informieren darüber Sie per Post oder über Ihr elektronisches Postfach in "Meine TK".
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Ist der Zahnersatz mangelhaft, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der ausländischen Praxis selbst geltend machen, meist am Sitz der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Wir können Sie dabei aus rechtlichen Gründen leider nicht unterstützen.
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