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Schweregrade von Zahnfehlstellungen
Anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, für deren Behandlung Sie als Versicherter einen Leistungsanspruch haben. Hierzu stuft er den Befund in einen von fünf Behandlungsbedarfsgraden ein.
Bei Kindern zahlen wir die Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5 (KIG 3 - 5). Die Behandlungskosten bei Grad 1 und 2 werden nicht übernommen. Diese Behandlungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei Erwachsenen sind spezielle Voraussetzungen zu beachten.Schweregrad 1 (KIG 1)Zum Schweregrad 1 gehören die leichten Zahnfehlstellungen, deren Behandlung rein aus ästhetischen Gründen angestrebt wird und daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gehen kann.Schweregrad 2 (KIG 2)Zum Schweregrad 2 gehören Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht übernommen werden.Schweregrad 3 (KIG 3)Der Schweregrad 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen:Offener Biss: Der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt über zwei bis zu vier Millimeter. (O3)Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um über drei Millimeter und die Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch. (T3)Beidseitiger Kreuzbiss (K3)Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über drei bis zu fünf Millimeter (E3)Platzmangelsituation: Der Platzbedarf beträgt über drei Millimeter. (P3)Schweregrad 4 (KIG 4)Der Schweregrad 4 umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen:Fehlen von Zähnen wegen Nichtanlage oder Zahnverlust (U4)Durchbruchsstörungen (S4)Die oberen Schneidezähne ragen sechs bis neun Millimeter vor die unteren (distale Bisslage). (D4)Die unteren Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die oberen (mesiale Bisslage). (M4)Offener Biss durch schädliche Angewohnheiten mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter (O4)Die Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen/beißen außen vor die unteren Seitenzähne (Bukkal-/Lingualokklusion:). (B4)Einseitiger Kreuzbiss (K4)Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über fünf Millimeter. (E4)Platzmangelsituation: Der Platzbedarf beträgt über vier Millimeter. (P4)Schweregrad 5 (KIG 5)Der Schweregrad 5 umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen:Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (A5)Durchbruchstörungen - Verlagerung der Zähne. (S5)Die oberen Schneidezähne ragen über neun Millimeter vor die unteren (distale Bisslage). (D5)Die unteren Schneidezähne ragen über drei Millimeter vor die oberen (mesiale Bisslage). (M5)Angeborener offener Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter (O5)
Kieferorthopädie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
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