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Fahrkosten Wir übernehmen Fahrkosten, wenn die Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer unserer Leistungen zusammenhängen. In einigen Fällen müssen Sie die Kostenübernahme vorab genehmigen lassen.
Schnellzugriff Fahrkosten vorab beantragen Kostenerstattung Fahrkosten Häufige Fragen
Wir übernehmen die Kosten, wenn die Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer unserer Leistungen zusammenhängen. Außerdem muss es sich um die nächst erreichbare Einrichtung handeln oder Ihre Ärztin oder Ihr Arzt überweist Sie zu einem weiter entfernten Ort. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung .
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Fahren Sie zu einer ambulanten Behandlung, müssen Sie die Fahrkosten in der Regel vorab genehmigen lassen. Schicken Sie uns dafür Ihre ärztliche Verordnung. Diese können Sie bequem in "Meine TK" hochladen.
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Senden Sie uns die ärztliche Verordnung und einen Nachweis über die Fahrkosten zu. Das geht ganz einfach online in "Meine TK" oder in der TK-App. 
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Dies ist leider nicht möglich. Wir übernehmen die Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet, ob bei Ihnen eine solche Ausnahme vorliegt und verordnet dann die Fahrt. Die Verordnung senden Sie uns zu, da sie vorher genehmigt werden muss. Bitte senden Sie diese an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse, 20905 Hamburg
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Ihr Arzt entscheidet, ob die Fahrt mit dem Taxi notwendig ist. Falls ja, kann er Ihnen die sogenannte "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausstellen. Diese geben Sie einfach bei Ihrem Taxifahrer ab.Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
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Wir übernehmen die Kosten, wenn eine ambulante Nachkontrolle im Krankenhaus innerhalb von 14 Tagen an maximal sieben Behandlungstagen notwendig ist. Welches Transportmittel notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt und stellt dann eine entsprechende Verordnung aus. Diese geben Sie dann direkt dem Transportunternehmen.
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Wir erstatten die Kosten, die für ein öffentliches Verkehrsmittel angefallen wären. Alle Fahrpreisermäßigungen werden dabei berücksichtigt. Die Erstattung ist auf maximal 20 Cent je gefahrenen Kilometer begrenzt. Die gesetzliche Zuzahlung wird ebenfalls abgezogen.
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Ja, Sie zahlen für jede Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro - jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, unabhängig von Ihrem Alter. Dies gilt für jede Fahrt und auch für wiederholt notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zur Dialyse.
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Ja, wenn Ihr Arzt Ihnen eine entsprechende Verordnung dafür ausstellt und die ambulante OP eine Krankenhausbehandlung vermeidet. 
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Ja, das machen wir. Die Übernahme der Kosten müssen wir aber vor Beginn der Behandlung genehmigen. Bitte senden Sie uns daher im Voraus die ärztliche Verordnung zu, am besten über unseren Online-Service in "Meine TK". 
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Ja, wenn die Vorsorgekur von der TK gezahlt wird, übernehmen wir auch die Fahrkosten. Grundsätzlich können Sie den Fahrkartenservice nutzen. Sie erhalten mit Ihrer Bewilligung einen Bestellbogen für die Bahnfahrkarte.
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Es kommt darauf an, ob die Kurkliniken mit der TK einen Abholservice vereinbart haben. Welche Varianten es gibt, lesen Sie im Folgenden.
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Die Techniker übernimmt die Kosten, wenn die Untersuchung innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Behandlung an maximal drei Behandlungstagen erfolgt.
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Ja, Sie können einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen stellen. Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten.
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Nein, die Kosten können von der Techniker nicht übernommen werden. Gegebenenfalls beteiligen sich regionale Behörden, wie zum Beispiel die Schulbehörde, an den Kosten.
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