In welches Krankenhaus Sie gehen, entscheiden Sie in Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Voraussetzung ist, dass es sich um eine für die Behandlung geeignete Klinik handelt, die für die Behandlung von Versicherten gesetzlicher Krankenkassen zugelassen ist.
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Nein. Am Aufnahmetag legen Sie dem Krankenhaus die Einweisung und Ihre TK-Gesundheitskarte vor. Eine Genehmigung von uns ist nicht erforderlich. Nur in Brandenburg bestehen nur noch wenige Krankenhäuser auf einer Bestätigung der Mitgliedschaft.
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Nein, dafür dürfen wir keine Kosten übernehmen. Solche Angebote gehören zu den Wahlleistungen, die Sie privat bezahlen.
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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie je Kalendertag zehn Euro direkt an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
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Sie zahlen für 28 Kalendertage im Jahr eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, gerechnet vom Beginn der Krankenhausaufnahme an. Werden Sie über den Jahreswechsel hinaus im Krankenhaus behandelt, verbleibt es bei höchstens 28 Kalendertagen Zuzahlung für diesen ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt.
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Der Arzt oder die Ärztin Ihres Kindes im Krankenhaus entscheidet, ob es medizinisch notwendig ist, dass Sie als Begleitperson Ihrem Kind zur Seite stehen. Ist dies der Fall, entstehen für Sie keine Kosten.
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Ja, den Ausfall Ihres Einkommens können wir Ihnen seit dem 01.01.24 im Rahmen des Kinderkrankengelds erstatten.
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Der Sozialdienst des Krankenhauses sorgt dafür, dass Sie für zuhause gut versorgt werden. Er stößt die weitere ärztliche Betreuung an und verordnet bei Bedarf die nötigen Hilfsmittel. Unsere Vertragspartnersuche hilft Ihnen, den passenden Lieferanten für Ihr Hilfsmittel zu finden. Sollten Sie keinen Vertragspartner finden, rufen Sie uns unter folgender Rufnummer an: 040 - 46 06 61 79 30.
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