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Wie bekomme ich den Zuschuss für meinen Zahnersatz?
Planen, Kosten klären, behandeln lassen, abrechnen: Das sind die wesentlichen Schritte, um den Zuschuss für Ihren Zahnersatz zu erhalten.1. Behandlung mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin planenWenn eine Zahnersatz-Behandlung ansteht, informiert Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt Sie über den Befund und die Indikation für die BehandlungBehandlungsalternativenvoraussichtliche Behandlungskosten den voraussichtlichen Herstellungsort bzw. das Herstellungsland des ZahnersatzesIn einem sogenannten Heil- und Kostenplan wird dann der zahnmedizinisch notwendige Zahnersatz dokumentiert. Das ist ein Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar. Zusätzlich erhalten Sie eine schriftliche Patienteninformation über die geplante Behandlung. Wenn Sie der Behandlung auf der Patienteninformation zustimmen, übermittelt Ihre Praxis den Heil- und Kostenplan elektronisch direkt an uns.2. Heil- und Kostenplan von der TK genehmigen lassenSeit 1. Juli 2022 können Heil- und Kostenpläne über ein neues Datenaustausch-Verfahren direkt zwischen zahnärztlichen Praxen und den Krankenkassen übermittelt werden. In den meisten Fällen bekommt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt noch am gleichen Werktag eine Rückmeldung über die Höhe unseres Zuschusses. Die Information wird auch an Sie geschickt. Entweder mit der Post oder in Ihr elektronisches Postfach in "Meine TK" oder der TK App.Ihre Praxis nimmt noch nicht an dem elektronischen Verfahren teil? Dann senden Sie uns den Heil- und Kostenplan (rosa Formular) bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse 20905 HamburgVom Bonusheft reicht auch eine Kopie. Wir prüfen den Heil- und Kostenplan und setzen den Festzuschuss fest. Dabei wird Ihr Bonus, den Sie durch regelmäßige Zahnvorsorge-Untersuchungen erworben haben, gleich berücksichtigt.Wenn ein Heil- und Kostenplan genehmigt wurde, ist er ein halbes Jahr gültig. Vereinbaren Sie deswegen möglichst bald einen Termin bei Ihrer Praxis. Gutachten vor der KostenzusageManchmal schalten wir vor einer Kostenzusage für einen Zuschuss einen Gutachter oder eine Gutachterin ein. Dann wird zum Beispiel geprüft, ob eine geplante Behandlung sinnvoll und wirtschaftlich ist. In die Behandlung eingreifen darf die Gutachterin oder der Gutachter nicht. Sie können aber Vorschläge über mögliche Alternativen zum Behandlungsplan machen.3. Eigenanteil für Zahnersatz mit Zusatzversicherung absichernIhr Eigenanteil an den Kosten kann hoch sein. Mit einer Zusatzversicherung können Sie ihn erheblich senken. Eine individuell passende Zusatzversicherung finden Sie zum Beispiel auf Vergleichsportalen im Internet.Haben Sie eine Zusatzversicherung, kann es bei einer umfangreichen Zahnersatzbehandlung sinnvoll sein, den Heil- und Kostenplan vorher dort einzureichen. Bitte sprechen Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt an, um einen Ausdruck des Heil- und Kostenplans zu bekommen.4. BehandlungDie Behandlung darf erst beginnen, wenn wir den Heil- und Kostenplan genehmigt haben. Ergibt sich während der Behandlung ein anderer Zahnbefund, muss die Praxis einen neuen, geänderten Heil- und Kostenplan ausstellen und uns übermitteln.5. AbrechnungNormalerweise rechnet Ihre Praxis unseren genehmigten Festzuschuss über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit uns ab. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Über Ihren Eigenanteil bekommen Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin eine eigene Rechnung.Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, schicken Sie die Rechnung bitte Ihrem Anbieter. Haben Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin vereinbart, den Zahnersatz vollständig selbst zu zahlen? Dann schicken Sie die Abschluss-Rechnung und die Labor-Rechnungen danach zur Erstattung an uns. Am bequemsten geht das in "Meine TK" oder in der TK-App: Jetzt online Kosten für Zahnersatz erstatten lassen
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