Alles geben, richtig punkten!
Den Einsatz für Ihre Gesundheit belohnen wir im TK-Bonusprogramm mit Bonuspunkten und der TK-Gesundheitsdividende. Klar, das läuft nach gewissen Spielregeln. Zum Beispiel die Ehrenurkunde von den Bundesjugendspielen 1989, die wäre leider verjährt. Aber es gibt ja noch andere Methoden, mit denen Sie richtig punkten können.
Die SpielregelnRegel Nummer eins: Richtig punkten.Die Mitgliedschaft im Fußballverein, der regelmäßige Check beim Zahnarzt, der Nichtraucherkurs nach Neujahr - all das bringt Punkte. Für 1.000 Bonuspunkte gibt es bereits einen Gesundheitsbonus.Sie haben die Wahl, ob Sie sich Ihren Gesundheitsbonus auszahlen lassen oder die doppelt so hohe TK-Gesundheitsdividende als Zuschuss für eine weitere Gesundheitsmaßnahme nutzen möchten, zum Beispiel für einen Fitnesstracker.
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Regel Nummer zwei: Zeigen, was man hat.Ihre Aktivitäten können Sie ganz einfach in "Meine TK" oder über die TK-App einreichen. Wenn Sie weiterhin das TK-Bonusheft nutzen möchten, lassen Sie sich die Aktivitäten darin bestätigen.Je mehr Punkte Sie sammeln, desto höher ist Ihr Gesundheitsbonus.Regel Nummer drei: Keine Zeit verlieren.Zwölf Monate lang können Sie auf Bonusjagd gehen. Spätestens drei Monate nach Ablauf Ihres Teilnahmejahres müssen Sie Ihren Gesundheitsbonus wählen und abrechnen. Schnell und einfach geht dies online im Mitgliederbereich " Meine TK " oder über die TK-App .Auch wenn Sie noch ein Papier-Bonusheft haben, können Sie die Maßnahmen online eintragen. Das spart Zeit und Porto. Das Bonusheft brauchen Sie uns dann nicht mehr zuzusenden.Ein BeispielSie haben im Dezember 2024 mit dem TK-Bonusprogramm angefangen, dann können Sie bis November 2025 Punkte sammeln. Sie haben dann bis spätestens Februar 2026 Zeit, Ihr Teilnahmejahr abzuschließen.Zurück zum StartDanach geht es zurück zum Start, denn in das nächste Teilnahmejahr können Sie keine Punkte mitnehmen.Übrigens: Wir werden gelegentlich gefragt, ob Teilnehmer ihre Punkte an andere Personen verschenken können. Nein, das geht nicht.
HinweisDie TK ist gesetzlich verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch bestimmte Bonuszahlungen aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Für die Steuerjahre 2021 bis 2024 wurde vom Bundesministerium für Finanzen eine sogenannte Vereinfachungsregelung eingeführt. Danach sind pro Versicherten Bonuszahlungen bis 150 Euro steuerfrei. Sollte die Bonuszahlung 150 Euro überschreiten, muss die Steuerpflicht ermittelt werden.Grundlage für die Ermittlung ist dabei der Anteil am Gesundheitsbonus, den Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen für Gesundheitsmaßnahmen erhalten, die zum Basis-Krankenversicherungsschutz bei der TK gehören und für Sie mit keinem zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden waren, wie zum Beispiel Schutzimpfungen. Bonuszahlungen beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio und sämtliche Erstattungen als TK-Gesundheitsdividende für selbstfinanzierte Leistungen werden dagegen nicht an die Finanzbehörden übermittelt.
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