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Startseite TK-Service Ausland Beschäftigung von internationalen Mitarbeitenden Mindestlohn, Minijobs und Midijobs 2026: Was gilt für ausländische Arbeitskräfte?
Mindestlohn, Minijobs und Midijobs 2026: Was gilt für ausländische Arbeitskräfte? Seit dem 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) haben sich geändert. Erfahren Sie hier, was das für Ihre Lohnabrechnung, Arbeitsverträge und Meldungen bedeutet.
Am 29. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab 2026 in 2 Stufen erhöht wird:Seit 1. Januar 2026 auf 13,90 EuroAb 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro Diese Lohnuntergrenze gilt auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland, und zwar unabhängig von  der Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz, solange sie in Deutschland arbeiten.Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: Prüfen Sie alle bestehenden Arbeitsverträge, ob der neue Mindestlohn eingehalten wird. Liegt die vereinbarte Vergütung darunter, müssen Sie die Gehälter anpassen.
Wichtig: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro und die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Neue Verdienstgrenzen für Minijobs und MidijobsDie Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat (2025: 556 Euro).Im Übergangsbereich (Midijob) liegt die monatliche Grenze zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro (2025: 556,01 Euro bis 2.000 Euro).Was ist, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?Beschäftigungen, die die Minijobgrenze übersteigen, gelten nicht mehr als geringfügig.Sie müssen diese Arbeitsverhältnisse bei den Sozialversicherungsträgern ummelden und Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.Die Meldung erfolgt nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung ( DEÜV ).Arbeitszeit im Minijob 2026Mit der Erhöhung des Mindestlohns hat sich auch die zulässige monatliche Arbeitszeit verändert. 
So wird die maximale monatliche Arbeitszeit berechnet: 

603 Euro: 13,90 Euro = 43,38 Stunden
Gut zu wissen: Wird die Arbeitszeit oder der Verdienst regelmäßig überschritten, ist es kein Minijob mehr. Planen Sie daher die Einsatzzeiten sorgfältig, um An- und Abmeldungen zu vermeiden.Praktische Rechner und ArbeitshilfenBei TK-Lex finden Sie nützliche Rechner: Minijobrechner Midijobrechner Mehr Infos zu Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich finden Sie in unseren FAQ .Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet zusätzlich einen Mindestlohnrechner und Hinweise zur korrekten Arbeitszeiterfassung.Mehr zum Thema lesen Sie auch in unseren Artikeln:Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Wer hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Sozialversicherung: Was gilt für Minijobber:innen aus dem Ausland?
TK; TK-Lex; Bundesministerium für Arbeit und Soziales; IHK Freiburg
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