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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren Allgemeine Fragen zu den Meldeverfahren Innerhalb welcher Fristen müssen Meldungen abgegeben werden?
Innerhalb welcher Fristen müssen Meldungen abgegeben werden? Grundsätzlich sind die Meldungen mit der nächsten Gehaltsabrechnung abzugeben. Die einzelnen Meldetatbestände und Meldefristen haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.
Schnellzugriff Beratungsblatt Meldeverfahren
Meldefristen
MeldetatbeständeMeldefristen
Beginn einer versicherungspflichtigenBeschäftigungBerufsausbildungAltersteilzeitinnerhalb von sechs Wochen nach Beginn derBeschäftigungBerufsausbildungAltersteilzeit
Ende einer versicherungspflichtigenBeschäftigungBerufsausbildungAltersteilzeitinnerhalb von sechs Wochen nach Ende derBeschäftigungBerufsausbildungAltersteilzeit
Geringfügige Beschäftigunginnerhalb von sechs Wochen nach Beginn und Ende der Beschäftigung
Sofortmeldung für das Bau-, Beherbergungs-, Gaststätten-, Personenbeförderungs-, Schausteller- und Gebäudereinigungsgewerbe sowie im Messebauam Tag der Beschäftigungsaufnahme
Unterbrechung einer Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat (Unterbrechungsmeldung)innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach der Unterbrechung
Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgeltsechs Wochen nach der Auszahlung
Sondermeldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall)mit der nächsten Gehaltsabrechnung
Jahresmeldungbis 15. Februar des Folgejahres
GKV-Monatsmeldungnach Anforderung der Einzugsstelle mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Anforderung
Sonstige Meldung, zum Beispiel Änderungsmeldungen:PersonengruppenschlüsselBeitragsgruppenschlüsselKrankenkasseBetriebsstätte Rechtskreiswechsel West/Ost - entfällt für Meldezeiträume ab 01.01.2025innerhalb von sechs Wochen
Stornierung bereits abgemeldeter Meldungenunverzüglich
Änderungdes Namensder AnschriftMeldung seit 2009 nicht mehr erforderlich
Wichtig!Fällt das Ende der Meldefrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Mit unserem  Rechner können Sie schnell und einfach die Fristen berechnen.
Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie auch im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände.
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