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Renten- und Sozial­versicherungs­nummer
Häufige Fragen
Seit 2023 ersetzt der Versicherungsnummernachweis den bisherigen Sozialversicherungsausweis. Er muss dem Arbeitgeber nicht mehr vorgelegt werden. Als Arbeitgeber rufen Sie die Rentenversicherungsnummer über das Meldeverfahren ab.
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Jeder Bundesbürger erhält spätestens bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - seit 2005 bereits ab Geburt - eine zwölfstellige Sozialversicherungsnummer, die auch Rentenversicherungsnummer genannt wird. Die Nummer bleibt das ganze Leben gleich und bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung.
Vollständige Antwort
Mit unserer Arbeitshilfe können Sie eine Rentenversicherungsnummer auf Plausibilität überprüfen. Die Rentenversicherung selbst prüft nicht, ob die eingegebene Nummer gültig ist.
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Aktuelles
Bei Neueinstellungen: Versicherungsnummer und Krankenkasse ermitteln
Sie kennen die Rentenversicherungsnummer der neuen Beschäftigten nicht? Oder Sie wissen nicht, wo Ihr Neuzugang krankenversichert ist? Beides rufen Sie über das Meldeverfahren ab. Hier finden Sie, wie's geht.
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