Kontakt

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.

Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:

Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)

Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. 

Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind),  kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Beschäftigung in Deutschland

Zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland benötigen Bürger aus Andorra einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in TK-Lex unter dem Stichwort " Andorra "

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.

Die Einreise- und Einfuhrbestimmungen können sich für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es ist daher immer ratsam, dass Sie sich vorab zusätzlich bei den Vertretungen Andorras erkundigen (siehe unten).

Wo finde ich die zuständige Auslandsvertretung?

In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Die zuständige Vertretung ist das Generalkonsulat Barcelona. In Notfällen können sich die Reisenden vor Ort auch an die deutsche Honorarkonsulin in Andorra la Vella wenden.