Andorra
Andorra ist ein kleines, unabhängiges Fürstentum mit der Hauptstadt Andorra la Vella. 2021 zählte Andorra knapp 77.000 Einwohner, die zur Hälfte jedoch nicht aus Andorra stammen. Direkte Landesgrenzen bestehen zu den Nachbarstaaten Frankreich und Spanien.
Die Einreise- und Einfuhrbestimmungen können sich für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es ist daher immer ratsam, dass Sie sich vorab zusätzlich bei den Vertretungen Andorras erkundigen (siehe unten).
Auf der Seite des Auswärtigen Amts erhalten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Andorra sowie Angaben zu den Einreise- und Zollbestimmungen.
Für die Einreise nach Andorra benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Ab einem Aufenthalt von über drei Monaten wird eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt.
Wo finde ich die zuständige Auslandsvertretung?
In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Die zuständige Vertretung ist das Generalkonsulat Barcelona. In Notfällen können sich die Reisenden vor Ort auch an die deutsche Honorarkonsulin in Andorra la Vella wenden.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und Andorra besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Bei Entsendungen in das Land können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Beschäftigung in Deutschland
Zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in TK-Lex.