Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.

Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular für Staaten ohne bilaterales Abkommen aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Beschäftigung in Deutschland

Zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland benötigen Bürger aus Andorra einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in TK-Lex unter dem Stichwort " Andorra "

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.

Die Einreise- und Einfuhrbestimmungen können sich für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es ist daher immer ratsam, dass Sie sich vorab zusätzlich bei den Vertretungen Andorras erkundigen (siehe unten).

Wo finde ich die zuständige Auslandsvertretung?

In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Die zuständige Vertretung ist das Generalkonsulat Barcelona. In Notfällen können sich die Reisenden vor Ort auch an die deutsche Honorarkonsulin in Andorra la Vella wenden.