Argentinien
Für deutsche Staatsbürger besteht in Argentinien keine Visumpflicht, wenn sie als Touristen einreisen und nicht länger als 90 Tage bleiben. Dies gilt auch für Geschäftsreisende - zum Beispiel bei Kundenbesuchen, Besprechungen oder Messen.
Die argentinische Botschaft in Berlin informiert auf ihrer Webseite über die Einreisebedingungen für die verschiedenen Personengruppen. Das Auswärtige Amt gibt zudem aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise heraus.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und Argentinien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Bei Entsendungen in das Land können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.