Ecuador
Deutschland ist ein bedeutender Handelspartner Ecuadors innerhalb der EU. 2022 beliefen sich die deutschen Exporte nach Ecuador auf etwa 556 Millionen Euro, während die Importe aus Ecuador 290 Millionen Euro betrugen. Für Unternehmen, die Beschäftigte nach Ecuador entsenden möchten, sind folgende Informationen wichtig:
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Visa- und Einreisebestimmungen
Für Aufenthalte unter 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei längeren Arbeitsaufenthalten wird jedoch ein Arbeitsvisum (und eine Reisekrankenversicherung) benötigt. Es gibt verschiedene Visaarten für:
- Investoren (Mindestinvestition: 40.000 USD)
- Akademiker
- Handwerker
- Sportler und Kulturschaffende
Bei der Einreise sind folgende Dokumente notwendig:
- Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
- Buchungsbestätigung für Rück- oder Weiterreise
- Einreisestempel im Reisepass
Informationen zu Visa- und Einreiseregelungen erhalten Sie auch bei der deutschen Botschaft in Quito.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.