Kasachstan
Mit einer Fläche von 2.724.900 Quadratkilometern ist Kasachstan das neuntgrößte Land der Erde und zudem der größte Binnenstaat. Am Kaspischen Meer gelegen, ist Kasachstan ein Staat in Zentralasien und Osteuropa. In Zentralasien ist Kasachstan Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner. Insgesamt über 200 deutsche Unternehmen sind dort vertreten.
Die Einreise- und Einfuhrbestimmungen können sich für deutsche Staatsangehörige ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es ist daher immer ratsam, dass Sie sich vorab zusätzlich bei der Vertretung Kasachstans in Berlin erkundigen (siehe visumfreie Einreise).
Auf der Seite des Auswärtigen Amts erhalten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Kasachstan sowie Angaben zu den Einreise- und Zollbestimmungen.
Visumfreie Einreise möglich
Für den Aufenthalt von bis zu 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Bei längeren Aufenthalten ist es ratsam, die Visaanträge rechtzeitig zu stellen, da bis zur Vergabe mehrere Wochen vergehen können. Weitere Informationen zur Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Meldepflicht
Die Einreise nach Kasachstan muss bei der Migrationspolizei beziehungsweise dem Migrationsdienst angezeigt werden. Dies muss binnen drei Arbeitstagen durch die einladende Partei (zum Beispiel Firma) erfolgen - unabhängig davon, ob die Einreise mit oder ohne Visum erfolgt ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Wichtige Hinweise zum Verfahren finden Sie auf dem Visa-Migrationsportal.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und Kasachstan besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Bei Entsendungen in das Land können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Beschäftigung in Deutschland
Zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in TK-Lex.
Doppelbesteuerungsabkommen
Üben in Deutschland wohnende Arbeitnehmende ihre Tätigkeit in Kasachstan aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Gleiches gilt umgekehrt für in Kasachstan wohnende Beschäftigte, die ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kasachstan ein Doppelbesteuerungsabkommen.