Kasachstan
Mit einer Fläche von 2.724.900 Quadratkilometern ist Kasachstan das neuntgrößte Land der Erde und zudem der größte Binnenstaat. Am Kaspischen Meer gelegen, ist Kasachstan ein Staat in Zentralasien und Osteuropa. In Zentralasien ist Kasachstan Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner. Insgesamt über 200 deutsche Unternehmen sind dort vertreten.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.
Visumfreie Einreise möglich
Für den Aufenthalt von bis zu 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Bei längeren Aufenthalten ist es ratsam, die Visaanträge rechtzeitig zu stellen, da bis zur Vergabe mehrere Wochen vergehen können. Weitere Informationen zur Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Meldepflicht
Die Einreise nach Kasachstan muss bei der Migrationspolizei beziehungsweise dem Migrationsdienst angezeigt werden. Dies muss binnen drei Arbeitstagen durch die einladende Partei (zum Beispiel Firma) erfolgen - unabhängig davon, ob die Einreise mit oder ohne Visum erfolgt ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Wichtige Hinweise zum Verfahren finden Sie auf dem Visa-Migrationsportal.