Kasachstan
Mit einer Fläche von 2.724.900 Quadratkilometern ist Kasachstan das neuntgrößte Land der Erde und der größte Binnenstaat. Am Kaspischen Meer gelegen, ist Kasachstan ein Staat in Zentralasien und Osteuropa. Als Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in der Region sind dort über 200 deutsche Unternehmen aktiv.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
Visum und Einreise
Deutsche Staatsangehörige reisen visumfrei für bis zu 30 Tage ein.
Bei längeren Aufenthalten sollte rechtzeitig ein Visumantrag gestellt werden, weil die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
Mehr Infos zur Einreise finden Sie bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin.
Meldepflicht
Jede Einreise muss von der einladenden Partei (z. B. Firma) innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Migrationspolizei gemeldet werden - unabhängig vom Visum oder der Aufenthaltsdauer.
Weitere Details dazu finden Sie auf dem Visa-Migrationsportal.