Kontakt

Einreise und Visum

Für Geschäfts‑ oder Dienstreisen nach Kosovo können deutsche Staatsangehörige und EU‑Bürger:innen in der Regel visumfrei für bis zu 90 Tage einreisen. 

Für längere Aufenthalte (z. B. eine Entsendung) sind ein D-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Meldepflicht

Ausländische Staatsangehörige müssen innerhalb von 3 Tagen nach der Einreise bei der Polizei oder über die offizielle Kosovo‑Polizei‑App "Foreigner Registration" ihre Adresse angeben bzw. sich registrieren.

Weitere Infos dazu finden Sie auf der offiziellen App-Seite der kosovarischen Polizei

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.