Kosovo
Der Kosovo ist eine Republik in Südosteuropa auf dem westlichen Teil der Balkanhalbinsel mit den Nachbarstaaten Nordmazedonien, Albanien und Montenegro. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen im Kosovo sind kleine und mittlere Unternehmen.
Einreise und Visum
Für Geschäfts‑ oder Dienstreisen nach Kosovo können deutsche Staatsangehörige und EU‑Bürger:innen in der Regel visumfrei für bis zu 90 Tage einreisen.
Für längere Aufenthalte (z. B. eine Entsendung) sind ein D-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.
Meldepflicht
Ausländische Staatsangehörige müssen innerhalb von 3 Tagen nach der Einreise bei der Polizei oder über die offizielle Kosovo‑Polizei‑App "Foreigner Registration" ihre Adresse angeben bzw. sich registrieren.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der offiziellen App-Seite der kosovarischen Polizei.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.
Sie beschäftigen Personen aus dem Kosovo?
Seit dem 1. Januar 2024 reisen Personen mit einem kosovarischen Pass visumfrei in die EU ein und dürfen sich dort 90 Tage aufhalten.
Dadurch entfallen Kosten und lange Wartezeiten: Für das Visum in ein EU-Land mussten vorher rund 170 Euro gezahlt werden und auf das Visum musste bis zu 3 Monate gewartet werden.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
- Nicht nur die EU-Länder profitieren von der erleichterten Einreise, auch die Wirtschaftsbeziehungen deutscher Unternehmen werden vereinfacht.
- Kosovarinnen und Kosovaren, die für deutsche Arbeitgeber im Kosovo beschäftigt sind, können nun ohne Verzögerungen nach Deutschland reisen.
- Die Reisemöglichkeit nutzen vermehrt junge Arbeitskräfte, beispielsweise aus dem IT-Bereich.
- Potenzielle Arbeitskräfte können z. B. für kurzfristige Bewerbungsgespräche unkompliziert einreisen.
Wichtig: Die Maßnahme zielt auf Reisefreiheit ab, gewährt also keine automatische Arbeitserlaubnis. Dafür ist weiterhin eine Beantragung bei der deutschen Botschaft erforderlich.
Weitere Infos zum Antrag eines Visums finden Sie auf den Websites der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Eine Übersicht finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.