Singapur
Singapur hat sich als Drehkreuz für den Asien-Pazifikraum zahlreicher ausländischer Unternehmen etabliert. Mehr als 1.300 deutsche Firmen haben sich dort niedergelassen.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.
Visaregelungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Singapur bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise wird ein Visit Pass für diesen Zeitraum ausgegeben. Wird die Aufenthaltsdauer überschritten, kann dies nach Informationen des Auswärtigen Amts streng geahndet werden.
Die Visumfreiheit gilt ausschließlich für die Einreise als Tourist oder für private Besuche. Bei Geschäftsreisen und kurzfristigen Entsendungen von Mitarbeitern nach Singapur ist eine Anmeldung beim Ministry of Manpower erforderlich um nachzuweisen, dass keine Arbeitserlaubnis benötigt wird. Dies ist online möglich.
Ausführliche Informationen zu Visa und Einreisebedingungen erteilt die Einwanderungsbehörde ICA.