Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Singapur bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise wird ein Visit Pass für diesen Zeitraum ausgegeben. Wird die Aufenthaltsdauer überschritten, kann dies nach Informationen des Auswärtigen Amts streng geahndet werden.

Die Visumfreiheit gilt ausschließlich für die Einreise als Tourist oder für private Besuche. Bei Geschäftsreisen und kurzfristigen Entsendungen von Mitarbeitern nach Singapur ist eine Anmeldung beim Ministry of Manpower erforderlich um nachzuweisen, dass keine Arbeitserlaubnis benötigt wird. Dies ist online möglich.

Ausführliche Informationen zu Visa und Einreisebedingungen erteilt die Einwanderungsbehörde ICA.

Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und Singapur besteht kein Sozialversicherungsabkommen . Bei Entsendungen nach Singapur können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung  erfüllt sind. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker  nutzen.

Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.