Kontakt

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.

Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:

Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)

Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. 

Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind),  kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.

Visaregelungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Sri Lanka ein Visum, das online vor der Reise als "Electronic Travel Authorization" (ETA) beantragt werden muss. Es ist 30 Tage gültig und kann um bis zu sechs Monate verlängert werden. Geschäftsreisende müssen zusätzliche Besonderheiten beachten, wie etwa die Vorlage eines Einladungsschreibens des Geschäftspartners vor Ort. Weitere Details erfahren Sie auf der Seite der Botschaft von Sri Lanka in Deutschland.

Für unternehmerische Aktivitäten steht die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka deutschen Firmen zur Seite.