Usbekistan
Usbekistan ist das bevölkerungsreichste Land Zentralasiens. Deutsche Staatsangehörige reisen visumsfrei bis 30 Tage ein (jeder Zweck). Bei Entsendungen muss geprüft werden, ob deutsches Recht ausstrahlt.
Neben der visafreien Einreise für Staatsangehörige vieler Nationen gilt eine Meldepflicht: Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage) nach der Ankunft beim lokalen UVViOG-Büro registrieren lassen.
Gut zu wissen:
Hotels übernehmen die Registrierung meist beim Check-in und drucken einen Registrierungsbeleg aus.
Ihre Mitarbeitenden sollten den Registrierungsbeleg zusammen mit dem Reisepass aufbewahren - er ist für Inlandsreisen (Flug-/Zugtickets) und die Ausreise notwendig.
Bei Ortswechseln im Landesinneren: Pro Stadt brauchen Ihre Mitarbeitenden eine neue Registrierung.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.