Neben der visafreien Einreise für Staatsangehörige zahlreicher Nationen gilt eine Meldepflicht während des Aufenthalts. Innerhalb von 72 Stunden müssen sich Ausländer bei der Behörde für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft registrieren. Bei Hotelübernachtungen übernimmt die Rezeption in der Regel die Anmeldung. 

Laut dem Auswärtigen Amt ist die Registrierung Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen innerhalb des Landes. Auch vor der Abreise muss die Anmeldung vorgelegt werden. Die Nichtvorlage kann zu Geldstrafen führen.

Usbekistan befindet sich nach Einschätzung von Germany Trade & Invest (GTAI) in einem tiefgreifenden Wandel, der das Land zunehmend attraktiv für internationale Investoren macht. "Ausländische Firmenvertreter und -delegationen kommen vermehrt ins Land, um ihre Geschäftschancen auf dem Markt zu sondieren. Zahlreiche Freizonen und neue Gewerbegebiete bieten steuerliche und andere Präferenzen", lautet die Einschätzung der GTAI.