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Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.

Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:

Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)

Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. 

Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind),  kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Medizinische Versorgung

Wer geschäftlich in die Vereinigten Arabischen Emirate reist und Medikamente einnehmen muss, kann bei der Einreise Probleme bekommen. Denn bestimmte Medikamente dürfen nicht ohne ärztliche Verschreibung eingeführt werden. Demnach ist die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten unter Umständen verboten. Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Auslandsvertretungen.

In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag rät das Auswärtige Amt, sich vor einer Reise bei der Botschaft der VAE in Berlin zu erkundigen.

Insgesamt ist die medizinische Versorgung in den Emiraten nach Angaben der Behörde als gut zu bezeichnen. Selbst deutschsprachige Ärzte seien insbesondere in den dichter besiedelten Regionen anzutreffen. Empfohlen wird grundsätzlich ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.