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Startseite Sozialversicherung Versicherung Entgeltfortzahlungsversicherung Haben neu eingestellte Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Haben neu eingestellte Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wenn Sie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen neu einstellen, haben diese in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. 
Schnellzugriff Beratungsblatt Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Besteht die Arbeitsunfähigkeit nach der vierten Beschäftigungswoche weiter, zahlen Sie als Arbeitgeber ab Beginn der fünften Woche das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort.Die Wartezeit von vier Wochen verkürzt also den Fortzahlungsanspruch nicht.Hier finden Sie ausführliche InformationenMehr zum Thema Entgeltfortzahlung können Sie hier nachlesen: Stichwort " Entgeltfortzahlung " bei TK-Lex  Beratungsblatt Entgeltfortzahlung bei Krankheit ( PDF, 774 kB)
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