Für kurzfristige Beschäftigungen gibt es keinen maximalen Verdienst oder festen Höchstbetrag. Wichtig ist hier nur, dass die Zeitgrenzen eingehalten werden und dass die befristete Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
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Die kurzfristige Beschäftigung muss für den Arbeitnehmer von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein. Das bedeutet: Er darf die befristete Beschäftigung nur nebenher annehmen, etwa um sein Einkommen ein wenig aufzubessern. Dient sie aber dazu, grundlegend seinen Lebensunterhalt zu sichern, übt er sie berufsmäßig aus.
Gut zu wissen: Im Rahmen der pauschalen Besteuerung (Lohnsteuer) gibt es Verdienstgrenzen. Mehr dazu finden Sie bei TK-Lex.