Für kurzfristige Beschäftigungen gibt es keinen maximalen Verdienst oder festen Höchstbetrag. Wichtig ist hier nur, dass die Zeitgrenzen eingehalten werden und dass die befristete Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

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Die kurzfristige Beschäftigung muss für die beschäftigte Person von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein. Das bedeutet: Sie darf die befristete Beschäftigung nur nebenher annehmen, etwa um das Einkommen ein wenig aufzubessern. Dient der Job aber dazu, grundlegend den Lebensunterhalt zu sichern, wird sie berufsmäßig ausgeübt.

Gut zu wissen: Im Rahmen der pauschalen Besteuerung (Lohnsteuer) gibt es Verdienstgrenzen. Mehr dazu finden Sie bei TK-Lex:

Kurzfristige Beschäftigung: Lohnsteuerrechtliche Regelungen