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Startseite Sozialversicherung Versicherung Minijobs, Übergangsbereich und kurzfristige Beschäftigungen (Saisonarbeit) Wie kann ich prüfen, ob Mitarbeitende innerhalb des Übergangsbereichs liegen, wenn sie nur für anteilige Monate Gehalt bekommen?
Wie kann ich prüfen, ob Mitarbeitende innerhalb des Übergangsbereichs liegen, wenn sie nur für anteilige Monate Gehalt bekommen? Erhalten Beschäftigte ihr Gehalt nur für Teile des Abrechnungsmonats, rechnen Sie das Entgelt auf den vollen Kalendermonat hoch. Dafür multiplizieren Sie das Teilgehalt mit 30 und teilen den Wert durch die Anzahl der Kalendertage, für die das Entgelt gezahlt wurde.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich
Ein Rechenbeispiel:Ein Arbeitnehmer ist für die Dauer von 19 Kalendertagen versicherungspflichtig beschäftigt. Das Entgelt für diese Zeit beträgt 1.300 Euro. Das Entgelt für den vollen Monat berechnen Sie so: Schritt: 1.300 Euro x 30 Tage = 39.000 EuroSchritt: 39.000 geteilt durch 19 tatsächliche Arbeitstage = 2.052,63 EuroDas monatliche Entgelt beträgt 2.052,63 Euro. Es liegt über der Midijobgrenze von 2.000 Euro und liegt damit nicht im Übergangsbereich.
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