Detaillierte Informationen zu den neuen TK-Rabattverträgen
Am 1. Juli 2023 sind neue Generika-Verträge für die TK gestartet. Mit rund 2.400 PZN in über 150 bundesweiten Fachlosen umfasst dieser umfangreiche Vertragswechsel mehr als ein Drittel unseres Tender-Portfolios an (semi)-exklusiven Rabattvereinbarungen. Es handelt sich überwiegend um Wiederausschreibungen, bei denen auslaufende Tenderverträge nach ihrer etwa zweijährigen Laufzeit durch neue Anschlussverträge abgelöst werden. Die neuen Verträge laufen mit ein bis drei festen Partnern mit fester Laufzeit (überwiegend 24 oder 27 Monate, vereinzelt kürzer). Am 1. Oktober 2023 starten Verträge für 35 Lose und rund 350 PZN.
Nachstehend finden Sie Informationen, die Sie bei der Versorgung von TK-Versicherten unterstützen sollen.
Welche neuen Generika-Rabattverträge hat die TK?
- Neue Generika-Rabattverträge seit 1. Juli 2023 (XLSX, 350 kB, nicht barrierefrei)
- Neue Generika-Rabattverträge ab 1. Oktober 2023 (XLSX, 143 kB, nicht barrierefrei)
Welche Auswirkungen hat die Substitutionsausschlussliste auf die Rabattverträge?
Für alle Wirkstoffe, die auf der Ausschlussliste stehen, gilt: Ab sofort ist nur noch dann die Abgabe von Rabattarzneimitteln möglich, wenn diese konkret verordnet wurden.
Welche Arzneimittel sind bei der TK Rabattarzneimittel?
Bitte beachten Sie, dass die TK neben den exklusiven Verträgen zu Generika auch nicht exklusive Verträge übergangsweise nach Patentablauf und für Patentgeschützte-Präparate abgeschlossen hat. Mehr Details können Sie der folgenden Komplettübersicht der Arzneimittel-Rabattverträge entnehmen.
Dürfen Arzneimittel außerhalb der TK-Rabattverträge verordnet werden?
Sie sind in Ihrer Verordnungsentscheidung auch weiterhin frei. Wenn ein Präparatewechsel aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist, kreuzen Sie das Aut-Idem-Feld an. So verhindern Sie den Austausch gegen ein anderes Arzneimittel in der Apotheke.
Welche Vorteile habe ich als Arzt von den TK-Rabattverträgen?
Bei der Verordnung eines TK-Rabattarzneimittels profitieren Sie automatisch von der TK-Preisgarantie.
Was ist die TK-Preisgarantie?
Die TK rechnet den Ärzten nur den Preis des in Wirkstärke und Packungsgröße günstigsten vergleichbaren auf dem Markt verfügbaren Arzneimittels an. Die Preisermittlung erfolgt tagesaktuell und unabhängig vom Listenpreis. Das Budget des Arztes wird so in der Wirtschaftlichkeitsprüfung entlastet.
Diese Regelung gilt, wenn Sie als Arzt direkt ein TK-Rabattarzneimittel verordnen oder wenn Sie einen Aut-Idem-Austausch durch den Apotheker zulassen. In diesem Fall ist der Apotheker verpflichtet, ein Rabattvertragsarzneimittel abzugeben.
Welches Infomaterial stellt die TK für die Beratung der Kunden zur Verfügung?
- Beratungsblatt für TK-Versicherte (PDF, 106 kB)
- Arztinformation-Rabattverträge (PDF, 148 kB)
- Film: TK-Rabattverträge
Sie haben weitere Fragen?
Dann rufen Sie unsere Experten unter der in Deutschland gebührenfreien Servicenummer gern an:
Tel. 040 - 46 06-62 01 50 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 16 Uhr)
Die Hotline von Ärzten für Apotheker im TK-ÄrzteZentrum erreichen Sie unter: