Das bedeutet, dass Sie uns ab diesem Datum Ihre Rechnungen elektronisch übermitteln müssen. Rechnen Sie weiterhin in Papierform mit uns ab, werden wir unsere Zahlung um 5 Prozent kürzen (§ 303 SGB V). 

Reha-Kliniken, die keine ganztägige ambulante Reha anbieten (z. B. Suchtberatungs-Stellen), bleiben hiervon bis zum 30. Juni 2025 ausgenommen. 

Möchten Sie am elektronischen Datenaustausch mit uns teilnehmen?

Dann mailen Sie uns einfach an datenaustausch-reha@tk.de. Wir melden uns bei Ihnen.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite GKV Datenaustausch.