Freiwillig versichert: Wichtige Infos im Überblick
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, kann von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Aber lohnt sich das überhaupt? Und was muss ich tun, um mich freiwillig zu versichern?
Wer ist freiwillig versichert?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Übersteigt ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im aktuellen und im darauffolgenden Jahr die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, ändert sich ihr Versicherungsstatus in "freiwillig versichert". Diese Versicherungspflichtgrenze wird vom Gesetzgeber jährlich neu festgesetzt und liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro.
Angestellte, die mehr verdienen und deshalb freiwillig versichert sind, können die gesetzliche Krankenkasse verlassen und zu einer privaten Versicherung wechseln. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist also bei entsprechender Einkommensentwicklung möglich.
Was muss ich tun, um mich freiwillig zu versichern?
Wenn Sie sich freiwillig bei uns versichern möchten, können Sie dies entweder als bereits eingeschriebenes TK-Mitglied tun - oder Sie wechseln jetzt zu uns.
Sie sind bereits TK-Mitglied
Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bisher pflichtversichert bei der TK war und jetzt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, muss nichts unternehmen. Sie werden automatisch als "freiwilliges" Mitglied eingestuft.
Freiwillig versichert: Was bedeutet das für Ihren Beitrag?
Ab sofort berechnen wir Ihren Beitrag aus der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Wichtig ist, dass Sie prüfen, ob dieser tatsächlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Dies können Sie ganz einfach auf Ihrer Gehaltsabrechnung überprüfen. Falls die Beiträge nicht automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen werden, rufen Sie uns bitte an: 0800 285 85 85.
Sie möchten zu uns wechseln.
Wenn Sie sich neu bei der TK freiwillig versichern möchten, achten Sie darauf, dass Sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV erfüllen. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren und eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Dann müssen Sie nur noch einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende gibt es jeweils eigene Anträge.