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Beiträge steigen trotz höheren Verdienstes nicht weiter an, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht ist (BBG | Abhängig vom Risikoprofil (Gesundheitszustand und Alter), dem versicherten Leistungsumfang und der Eigenbeteiligung - unabhängig von der Einkommenshöhe. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Ausschluss bestimmter Krankheiten oder Ablehnung des Antrags möglich. |
Grundsätzlich geringere Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt. | Keine geringeren Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt. |
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Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern* und Ehepartnern (ohne bzw. mit geringem Einkommen). | Keine beitragsfreie |
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Beitragsbefreiung grundsätzlich während des Bezugs von Kranken- oder Mutterschaftsgeld. | Keine Beitragsbefreiung; Beiträge müssen auch bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent selbst gezahlt werden. |
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Für Arbeitnehmer ab der 7. Woche Krankengeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettogehalts (maximal 78 Wochen bei gleicher Krankheit). | Keine Leistungen inklusive; Krankentagegeld muss zusätzlich abgesichert werden (bei Arbeitnehmern ab der 7. Woche)*. |
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Bei Leistungsinanspruchnahme gilt immer die Sicherheit der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungskatalog im SGB V festgeschrieben), bei individuellen Gesundheitsleistungen ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, vorher über mögliche Kosten aufzuklären. | Individueller Versicherungsschutz je nach abgeschlossenem Vertrag. Arzt stellt Rechnung für Behandlung aus, kann vom gewählten Versicherungsschutz abweichen. |
Der Arzt rechnet seine Leistung direkt über die Gesundheitskarte mit der TK ab. Der Kunde tritt nicht in Vorleistung. | Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Kunden. Der Kunde muss mitunter in |
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Keine. | Einstieg und Vertragsanpassungen sind in der Regel mit Gesundheitsprüfungen verbunden. |
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Wechsel |