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Startseite Freiwillig versichert - optimal geschützt! Privat oder gesetzlich?
Privat oder gesetzlich? Wer als Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, kann von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Aber lohnt sich der Wechsel überhaupt? Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Unterschiede zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen.
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Übersteigt ihr regelmäßiges Jahreseinkommen im aktuellen und im darauffolgenden Jahr die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, ändert sich der Versicherungsstatus in "freiwillig versichert". Wer freiwillig versichert ist, hat die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen und zu einem privaten Anbieter zu wechseln. 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro.Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist bei entsprechender Einkommensentwicklung also möglich. Aber lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) überhaupt? Was sind eigentlich die konkreten Unterschiede von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV?
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Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung
Informationen der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten:Broschüre - Gut versichert? Navigationshilfe für private VersicherungenInfoblatt Private Krankenversicherung (PKV)
Die Krankenversicherungssysteme im VergleichFür alle, die über einen Krankenkassenwechsel nachdenken oder absehbar in den Status der freiwilligen Versicherung gelangen werden, haben wir einen Überblick mit den wichtigsten Eigenschaften von GKV und PKV erstellt:
Beiträge
GKVPKV
Prozentual abhängig vom Einkommen.
Beiträge steigen trotz höheren Verdienstes nicht weiter an, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht ist (BBG 20255.512,50 Euro monatlich).
 
Abhängig vom Risikoprofil (Gesundheitszustand und Alter), dem versicherten Leistungsumfang und der Eigenbeteiligung - unabhängig von der Einkommenshöhe. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Ausschluss bestimmter Krankheiten oder Ablehnung des Antrags möglich.
Grundsätzlich geringere Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.Keine geringeren Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt. Beiträge können im Alter ansteigen; ab 55 Jahren kein Wechsel zurück in die GKV möglich.
Familienmitglieder
GKVPKV
Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern* und Ehepartnern (ohne bzw. mit geringem Einkommen).Keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern; für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag geschlossen werden.
* Weitere Voraussetzungen: Der andere Elternteil ist entweder auch gesetzlich versichert oder - falls er oder sie privat versichert ist - sein beziehungsweise ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, d.h. der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze. Das Kind ist nicht älter als 23 Jahre und zugleich nicht erwerbstätig. Wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, liegt die Altersgrenze sogar bei 25 Jahren. Weitere Informationen finden Sie unter:  " Versichert als Familie ".
Beitragsbefreiung
GKVPKV
Beitragsbefreiung grundsätzlich während des Bezugs von Kranken- oder Mutterschaftsgeld.Keine Beitragsbefreiung; Beiträge müssen auch bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent selbst gezahlt werden.
Verdienstausfall*
 
GKVPKV
Für Arbeitnehmer ab der 7. Woche Krankengeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettogehalts (maximal 78 Wochen bei gleicher Krankheit).Keine Leistungen inklusive; Krankentagegeld muss zusätzlich abgesichert werden (bei Arbeitnehmern ab der 7. Woche)*.
* bis zur 6. Woche üblicherweise Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber
Finanzielle Sicherheit in Leistungsfragen
GKVPKV
Bei Leistungsinanspruchnahme gilt immer die Sicherheit der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungskatalog im SGB V festgeschrieben), bei individuellen Gesundheitsleistungen ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, vorher über mögliche Kosten aufzuklären.Individueller Versicherungsschutz je nach abgeschlossenem Vertrag. Arzt stellt Rechnung für Behandlung aus, kann vom gewählten Versicherungsschutz abweichen.
Der Arzt rechnet seine Leistung direkt über die Gesundheitskarte mit der TK ab. Der Kunde tritt nicht in Vorleistung.Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Kunden. Der Kunde muss mitunter in Vorleistung treten. Zwecks Abrechnung muss er die bezahlte Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen.
 
Gesundheitsprüfung
GKVPKV
Keine.Einstieg und Vertragsanpassungen sind in der Regel mit Gesundheitsprüfungen verbunden.
Besonderheiten für Selbstständige
GKVPKV
Umsätze müssen  für die Beitragsbestimmung regelmäßig mit dem Steuerbescheid nachgewiesen werden. So ist auch eine Senkung des Beitrags bei Umsatzeinbrüchen möglich.Wahl zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz möglich. Bei der günstigeren Absicherung entfällt der Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche. Wechsel zurück in die GKV ist nur bei Aufnahme eines Anstellungsverhältnisses möglich - dies jedoch ab einem Lebensalter von 55 Jahren gar nicht mehr (siehe Beiträge ).
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