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Gesetzlich vs. Privat: Das sind die Unterschiede
Arbeitnehmende mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede und worauf es bei der Wahl ankommt.
Gesetzlich oder Privat? Kennen Sie Ihre Vorteile!
Sie sind freiwillig krankenversichert und möchten wissen, warum die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl für Sie ist? Unser Überblick zeigt, welche Vorteile die GKV im Vergleich zu den Privaten für Sie hat.
Prozentual abhängig vom Einkommen. Beiträge steigen trotz höheren Verdienstes nicht weiter an, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht ist (BBG 2025: 5.512,50 Euro monatlich).
Abhängig vom Risikoprofil (Gesundheitszustand, Alter, Beruf), dem versicherten Leistungsumfang und der Eigenbeteiligung - unabhängig von der Einkommenshöhe. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Ausschluss bestimmter Krankheiten oder Ablehnung des Antrags möglich.
Grundsätzlich geringere Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.
Keine geringeren Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.
Beiträge
können im Alter ansteigen; ab 55 Jahren kein Wechsel zurück in die GKV möglich.
Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern* und Ehepartnern (ohne bzw. mit geringem Einkommen).
Keine beitragsfreie
Mitversicherung
von Kindern und Ehepartnern; für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag geschlossen werden.
* Weitere Voraussetzungen: Der andere Elternteil ist entweder auch gesetzlich versichert oder - falls er oder sie privat versichert ist - sein beziehungsweise ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, d.h. der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze. Das Kind ist nicht älter als 23 Jahre und zugleich nicht erwerbstätig. Wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, liegt die Altersgrenze sogar bei 25 Jahren. Weitere Informationen finden Sie unter: "
Versichert als Familie
".
Bei Leistungsinanspruchnahme gilt immer die Sicherheit der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungskatalog im SGB V festgeschrieben), bei individuellen Gesundheitsleistungen ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, vorher über mögliche Kosten aufzuklären.
Individueller Versicherungsschutz je nach abgeschlossenem Vertrag. Arzt stellt Rechnung für Behandlung aus, kann vom gewählten Versicherungsschutz abweichen.
Der Arzt rechnet seine Leistung direkt über die Gesundheitskarte mit der TK ab. Der Kunde tritt nicht in Vorleistung.
Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Kunden. Der Kunde muss mitunter in
Vorleistung
treten. Zwecks Abrechnung muss er die bezahlte Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen.
Einstieg und Vertragsanpassungen sind in der Regel mit Gesundheitsprüfungen verbunden.
Das Solidaritätsprinzip der GKV
Gesetzliche Krankenversicherungen wie die TK basieren auf dem Solidaritätsprinzip, das heißt, alle Versicherten erhalten unabhängig von ihrem Einkommen oder Gesundheitszustand den gleichen Schutz. Dies garantiert eine umfassende und gerechte Versorgung aller Mitglieder.
Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten und sind durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze "gedeckelt". Das bedeutet, dass Personen mit niedrigem Einkommen niedrigere Beiträge zahlen, während höhere Einkommen zu höheren Beiträgen führen. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind übrigens beitragsfrei. Das heißt: Sie zahlen Ihre Beiträge maximal aus einem Einkommen von 5. 512,50 Euro (2025). Verdienen Sie mehr, wirkt sich das nicht auf Ihren Beitrag aus.
Übrigens: Niemand darf wegen Alter oder Vorerkrankungen von einer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt werden. Dies bietet eine Sicherheit, die in der PKV nicht immer gegeben ist. Wer sich privat krankenversichern möchte, wird in der Regel zuvor einige Gesundheitsfragen beantworten müssen. Mit solch einer "Gesundheitsprüfung" werden Vorerkrankungen ermittelt, die womöglich einen Risikozuschlag erforderlich machen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine solche Prüfung für neue Mitglieder nicht.
Beitragsfreie Familienversicherung
Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder ohne eigenes oder nur geringes Einkommen können beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Das spart erhebliche Kosten und die ganze Familie ist rundum gut versorgt.