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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Übersteigt ihr regelmäßiges Jahreseinkommen im aktuellen und im darauffolgenden Jahr die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, ändert sich ihr Versicherungsstatus in "freiwillig versichert". 2025 liegt diese Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro. 

Angestellte, die mehr verdienen und deshalb freiwillig versichert sind, können die gesetzliche Krankenkasse verlassen und zu einem privaten Anbieter wechseln. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist bei entsprechender Einkommensentwicklung also möglich.

Was gilt bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit?

Auch Selbstständige und Freiberufler stehen vor der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Für sie ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besonders attraktiv, wenn man die langfristigen Kosten und Risiken der privaten Absicherung bedenkt. Für sie gelten in der GKV folgende Regeln: 

  • Sie zahlen ihre Beiträge in voller Höhe selbst. Das Einkommen wird regelmäßig, etwa durch den Steuerbescheid, überprüft. Passiert das nicht, greift das fiktive Mindesteinkommen.
  • Sie haben immer Zugang zum umfassenden Leistungskatalog der GKV - ohne Ausschlussrisiko. Außerdem bleiben die Beiträge kalkulierbar. Selbstständige können zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz wählen, wobei letzterer ohne Anspruch auf Krankengeld ist.
  • Bei sinkendem Einkommen, etwa durch eine Auftragsflaute, kann der Beitrag in der GKV unkompliziert gesenkt werden.