Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Gesetzlich vs. Privat: Das sind die Unterschiede
Arbeitnehmende mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige können zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede und worauf es bei der Wahl ankommt.
Sie sind freiwillig krankenversichert und möchten wissen, warum die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl für Sie ist? Unser Überblick zeigt, welche Vorteile die GKV im Vergleich zu den Privaten für Sie hat.
Aber lohnt sich der Wechsel ins private System überhaupt? Was sind die konkreten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Prozentual abhängig vom Einkommen. Beiträge steigen trotz höheren Verdienstes nicht weiter an, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht ist (BBG 2024: 5.175,00 Euro monatlich).
Abhängig vom Risikoprofil (Gesundheitszustand, Alter, Beruf), dem versicherten Leistungsumfang und der Eigenbeteiligung - unabhängig von der Einkommenshöhe. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Ausschluss bestimmter Krankheiten oder Ablehnung des Antrags möglich.
Grundsätzlich geringere Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.
Keine geringeren Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.
Beiträge
können im Alter ansteigen; ab 55 Jahren kein Wechsel zurück in die GKV möglich.
Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern* und Ehepartnern (ohne bzw. mit geringem Einkommen).
Keine beitragsfreie
Mitversicherung
von Kindern und Ehepartnern; für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag geschlossen werden.
* Weitere Voraussetzungen: Der andere Elternteil ist entweder auch gesetzlich versichert oder - falls er oder sie privat versichert ist - sein beziehungsweise ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, d.h. der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze. Das Kind ist nicht älter als 23 Jahre und zugleich nicht erwerbstätig. Wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, liegt die Altersgrenze sogar bei 25 Jahren. Weitere Informationen finden Sie unter: "
Versichert als Familie
".
Bei Leistungsinanspruchnahme gilt immer die Sicherheit der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungskatalog im SGB V festgeschrieben), bei individuellen Gesundheitsleistungen ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, vorher über mögliche Kosten aufzuklären.
Individueller Versicherungsschutz je nach abgeschlossenem Vertrag. Arzt stellt Rechnung für Behandlung aus, kann vom gewählten Versicherungsschutz abweichen.
Der Arzt rechnet seine Leistung direkt über die Gesundheitskarte mit der TK ab. Der Kunde tritt nicht in Vorleistung.
Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Kunden. Der Kunde muss mitunter in
Vorleistung
treten. Zwecks Abrechnung muss er die bezahlte Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen.
Umsätze müssen für die Beitragsbestimmung regelmäßig mit dem Steuerbescheid nachgewiesen werden. So ist auch eine Senkung des Beitrags bei Umsatzeinbrüchen möglich.
Wahl zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz möglich. Bei der günstigeren Absicherung entfällt der Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche.
Wechsel
zurück in die GKV
ist nur bei Aufnahme eines Anstellungsverhältnisses möglich - dies jedoch ab einem Lebensalter von 55 Jahren gar nicht mehr (siehe
Beiträge
).