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Startseite Gesetzlich oder Privat? Es gibt große Unterschiede. Das sind Ihre Vorteile! Gesetzlich vs. Privat: Das sind die Unterschiede
Gesetzlich vs. Privat: Das sind die Unterschiede Arbeitnehmende mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige können zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede und worauf es bei der Wahl ankommt.
Sie sind freiwillig krankenversichert und möchten wissen, warum die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl für Sie ist? Unser Überblick zeigt, welche Vorteile die GKV im Vergleich zu den Privaten für Sie hat.
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Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung
Aber lohnt sich der Wechsel ins private System überhaupt? Was sind die konkreten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
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PKV-Versicherte: Dem Geld hinterherlaufen
Disclaimer zum Video
Die in diesem Video geäußerten Meinungen und Erfahrungen beziehen sich auf individuelle persönliche Einschätzungen von Privatversicherten. Diese Aussagen sind Ausschnitte aus persönlichen Erfahrungen und spiegeln nicht notwendigerweise die allgemeine Realität oder die Sichtweise der Techniker wider.Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Aussagen nicht als allgemeingültige oder repräsentative Aussagen über die PKV zu verstehen sind.Die Aussagen in diesem Video dienen lediglich zu Informationszwecken. Ggf empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung, um für Ihre persönliche Situation die beste Lösung zu ermitteln.Die Techniker übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen, die in diesem Video bereitgestellt werden. Die Inhalte stellen keine Beratung oder Empfehlung dar.
Die Krankenversicherungssysteme im Vergleich
Beiträge
GKVPKV
Prozentual abhängig vom Einkommen.
Beiträge steigen trotz höheren Verdienstes nicht weiter an, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht ist (BBG 20255.512,50 Euro monatlich).
 
Abhängig vom Risikoprofil (Gesundheitszustand und Alter), dem versicherten Leistungsumfang und der Eigenbeteiligung - unabhängig von der Einkommenshöhe. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Ausschluss bestimmter Krankheiten oder Ablehnung des Antrags möglich.
Grundsätzlich geringere Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.Keine geringeren Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt. Beiträge können im Alter ansteigen; ab 55 Jahren kein Wechsel zurück in die GKV möglich.
Familienmitglieder
GKVPKV
Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern* und Ehepartnern (ohne bzw. mit geringem Einkommen).Keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern; für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag geschlossen werden.
* Weitere Voraussetzungen: Der andere Elternteil ist entweder auch gesetzlich versichert oder - falls er oder sie privat versichert ist - sein beziehungsweise ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, d.h. der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze. Das Kind ist nicht älter als 23 Jahre und zugleich nicht erwerbstätig. Wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, liegt die Altersgrenze sogar bei 25 Jahren. Weitere Informationen finden Sie unter:  " Versichert als Familie ".
Beitragsbefreiung
GKVPKV
Beitragsbefreiung grundsätzlich während des Bezugs von Kranken- oder Mutterschaftsgeld.Keine Beitragsbefreiung; Beiträge müssen auch bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent selbst gezahlt werden.
Verdienstausfall*
 
GKVPKV
Für Arbeitnehmer ab der 7. Woche Krankengeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettogehalts (maximal 78 Wochen bei gleicher Krankheit).Keine Leistungen inklusive; Krankentagegeld muss zusätzlich abgesichert werden (bei Arbeitnehmern ab der 7. Woche)*.
* bis zur 6. Woche üblicherweise Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber
Finanzielle Sicherheit in Leistungsfragen
GKVPKV
Bei Leistungsinanspruchnahme gilt immer die Sicherheit der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungskatalog im SGB V festgeschrieben), bei individuellen Gesundheitsleistungen ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, vorher über mögliche Kosten aufzuklären.Individueller Versicherungsschutz je nach abgeschlossenem Vertrag. Arzt stellt Rechnung für Behandlung aus, kann vom gewählten Versicherungsschutz abweichen.
Der Arzt rechnet seine Leistung direkt über die Gesundheitskarte mit der TK ab. Der Kunde tritt nicht in Vorleistung.Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Kunden. Der Kunde muss mitunter in Vorleistung treten. Zwecks Abrechnung muss er die bezahlte Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen.
 
Gesundheitsprüfung
GKVPKV
Keine.Einstieg und Vertragsanpassungen sind in der Regel mit Gesundheitsprüfungen verbunden.
Besonderheiten für Selbstständige
GKVPKV
Umsätze müssen  für die Beitragsbestimmung regelmäßig mit dem Steuerbescheid nachgewiesen werden. So ist auch eine Senkung des Beitrags bei Umsatzeinbrüchen möglich.Wahl zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz möglich. Bei der günstigeren Absicherung entfällt der Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche. Wechsel zurück in die GKV ist nur bei Aufnahme eines Anstellungsverhältnisses möglich - dies jedoch ab einem Lebensalter von 55 Jahren gar nicht mehr (siehe Beiträge ).
Sie möchten mehr zu dem Thema erfahren?  Stiftung Warentest: Privat versichert - das sind die Vor- und Nachteile Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherung: Nicht für jeden sinnvoll Bund der Versicherten - Navigationshilfe gut versichert Bund der Versicherten - Infoblatt zum Risiko PKV
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