Für TK-Versicherte in Baden-Württemberg ist ein Hautkrebs-Screenings schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
Für TK-Versicherte in Bayern gibt es für die Kostenübernahme eines Hautkrebs-Screenings keine Altersbeschränkung.
In Berlin ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
In Brandenburg ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
In Bremen ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
In Hamburg ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
Für TK-Versicherte in Hessen gibt es für die Kostenübernahme eines Hautkrebs-Screenings keine Altersbeschränkung.
In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
In Niedersachsen ist ein Screening für TK-Versicherte ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
Ein Hautkrebs-Screening ist für TK-Versicherte in der Region Nordrhein ab dem Alter von 15 Jahren möglich, in der Region Westfalen-Lippe ebenfalls ab dem Alter von 15 Jahren.
TK-Versicherte in Rheinland-Pfalz können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
TK-Versicherte aus dem Saarland können ab 20 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
TK-Versicherte in Sachsen können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
In Sachsen-Anhalt gilt die gesetzliche Regelung mit dem Anspruch ab dem Alter von 35 Jahren. Versicherte ab dem Alter von 20 Jahren sollten sich vorab an die TK wenden.
Für TK-Versicherte in Schleswig-Holstein gibt es beim Hautkrebs-Screening keine Altersbeschränkung.
In Thüringen ist ein Screening für TK-Versicherte bereits ab 15 Jahren möglich.
