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Wer führt das Hautkrebs-Screening durch? 

Bei Versicherten im Alter von 20 bis 34 Jahren

Alle Hautärzte, die mit der Techniker einen speziellen Vertrag abgeschlossen haben, können das Hautkrebs-Screening durchführen. Die Untersuchung ist alle 24 Monate möglich. 

Vorab unterschreiben Versicherte dafür eine Teilnahmeerklärung. 

Abweichende Regelungen in einzelnen Bundesländern

In einigen Bundesländern gibt es abweichende Regelungen zur Altersbeschränkung: 

  • Baden-Württemberg
    Für TK-Versicherte in Baden-Württemberg gibt es für die Kostenübernahme eines Hautkrebs-Screenings keine Altersbeschränkung.
  • Hamburg
    In Hamburg ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
  • Hessen
    TK-Versicherte in Hessen können ab 18 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
  • Niedersachsen
    In Niedersachsen ist ein Screening für TK-Versicherte ab dem Alter von 18 Jahren möglich.
  • Nordrhein-Westfalen
    Ein Hautkrebs-Screening ist für TK-Versicherte in der Region Nordrhein ab dem Alter von 20 Jahren möglich, in der Region Westfalen-Lippe ab dem Alter von 15 Jahren.
  • Sachsen
    TK-Versicherte in Sachsen können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
  • Sachsen-Anhalt
    In Sachsen-Anhalt gilt die gesetzliche Regelung mit dem Anspruch ab dem Alter von 35 Jahren. Versicherte ab dem Alter von 20 Jahren sollten sich vorab an die TK wenden.
  • Schleswig-Holstein
    Für TK-Versicherte in Schleswig-Holstein gibt es beim Hautkrebs-Screening keine Altersbeschränkung.
  • Thüringen
    In Thüringen ist ein Screening für TK-Versicherte bereits ab 15 Jahren möglich.

Hinweis

Welche Regelung gilt, entscheidet jeweils der Sitz des Arztes, nicht der Wohnort des Versicherten.

Bei Versicherten ab 35 Jahren

Das Screening kann nun bei allen Ärzten durchgeführt werden, die dafür eine Berechtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Neben Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten können dies auch Hausärzte oder Fachärzte für Allgemeinmedizin und Internisten sein. Die Frühuntersuchung findet jedes zweite Jahr statt: Haben Sie zum Beispiel im November 2018 einen Termin, können Sie die nächste Untersuchung ab Januar 2020 in Anspruch nehmen.

Kosten und Leistungen vorab klären

Generell gilt: Fragen Sie Ihren Arzt vorab, welche Leistungen er über die Gesundheitskarte abrechnen kann. Bei allen berechtigten Ärzten ist das Hautkrebs-Screening unter den obigen Bedingungen kostenlos und es genügt, die TK-Gesundheitskarte vorzuzeigen. 

Wie finde ich den richtigen Arzt?

Bei der Suche nach Hautärzten unterstützt Sie die Arzt- und Psychotherapeutensuche des Patientenservices 116117:

zur Arzt- und Psychotherapeutensuche

Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite. Nicht alle angezeigten Hautärzte verfügen über die entsprechende Berechtigung das Hautkrebsscreening über die Versichertenkarte abzurechnen.

Bitte sprechen Sie vor Ihrer Terminvergabe die Praxis auf die Abrechnung über die Versichertenkarte an.

Warum ist das Hautkrebs-Screening sinnvoll?

Ziel des Hautkrebs-Screenings ist es, schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) sowie hellen Hautkrebs (Basalzell- und Plattenepithelkarzinom) möglichst schon im Frühstadium zu entdecken. Denn: Je früher ein Hautkrebs erkannt wird, desto schonender und erfolgreicher lässt er sich behandeln. 

Ihr Arzt erfragt dazu zunächst Ihre Krankengeschichte (Anamnese) und untersucht anschließend Ihre gesamte Haut auf auffällige Stellen. Liegt ein erster Verdacht vor, sichert eine Gewebeprobe (Biopsie) die Diagnose. Hier finden Sie Detaillierte Informationen zum Ablauf der Untersuchung .

Besondere Behandlungsangebote der TK

Die Techniker bietet ihren Versicherten besondere Hautkrebs-Screenings an. Hier finden Sie die Angebote in den verschiedenen Bundesländern:  TK Hautkrebs-Screenings