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Startseite Gesundheit fördern Prävention & Früherkennung Hautkrebsfrüherkennung Hautkrebs-Früherkennung in Sachsen
Hautkrebs-Früherkennung in Sachsen TK-Versicherte können bereits ab einem Alter von 15 Jahren an einer Früherkennungs-Untersuchung für Hautkrebs teilnehmen.
Das Wichtigste in KürzeErkrankungsbereich: Neubildungen der HautTherapien: Hautkrebs-Früherkennung, GanzkörperuntersuchungBehandlungsregion: SachsenZugangsmöglichkeit: bundesweitBitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt. Details zur BehandlungDie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat mit der TK einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Danach können die am Vertrag teilnehmenden Hautärzt:innen die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung durchführen.Bei dieser Untersuchung wird Ihre Krankengeschichte erhoben und Ihre Haut gründlich von Kopf bis Fuß begutachtet.Die Ärztin oder der Arzt bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch eine Hautärztin oder einen Hautarzt weiter untersucht.Ihre Vorteile auf einen BlickAb 15 Jahren bis zum Alter von 34 Jahren ist die Früherkennungs-Untersuchung alle 24 Monate möglich.Die Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien.Hautkrebs kann früh erkannt und in der Regel erfolgreich behandelt werden.So nehmen Sie teilIhre Teilnahme ist freiwillig.Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Praxis unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung zur besonderen Versorgung. Diese geben Sie dort zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie sich in der Praxis über Ihr Smartphone oder ein Tablet durch Scannen eines QR-Codes auf der Teilnahmeerklärung elektronisch in den Vertrag einschreiben.BindungsfristWährend der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Praxen gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist sowie Ihre Teilnahme an diesem Vertrag enden automatisch mit Abschluss der Untersuchung.Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. 
So nehmen Sie Kontakt aufSie möchten wissen, welche Praxen in Ihrer Nähe an diesem Behandlungsangebot teilnehmen? Bitte nutzen Sie die Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:

frigg.kvs-sachsen.de/arztsuche

Geben Sie unter "Allgemeine Suchkriterien" Ihren Ort ein und wählen Sie unter der Rubrik "Fachkriterien" im Auswahlfeld "Genehmigungspflichtige Leistungen" unter "Hautkrebsscreening" über das Plus den "Zusatzvertrag TK" aus.
Fragen zum BehandlungsangebotUnser Team vom TK-PatientenService berät Sie gern:Tel. 040 - 46 06 62 01 70
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr.  8 - 16 Uhr
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