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Alles geben, richtig punkten! (1/4)
Den Einsatz für Ihre Gesundheit belohnen wir mit Prämien aus dem TK-Bonusprogramm. Klar, das läuft nach gewissen Spielregeln. Zum Beispiel die Ehrenurkunde von den Bundesjugendspielen 1989, die wäre leider verjährt. Aber es gibt ja noch andere Methoden, mit denen Sie richtig punkten können.
Die Spielregeln
Regel Nummer eins: Richtig punkten.
Die Mitgliedschaft im Fußballverein, der regelmäßige Check beim Zahnarzt, der Nichtraucherkurs nach Neujahr - all das bringt Punkte.
Bereits ab 1.000 Punkten gibt es einen Bonus. Sie haben die Wahl, ob Sie 30 Euro als TK-BonusDirect ausgezahlt oder 60 Euro TK-Gesundheitsdividende haben möchten.
Für jede weiteren 100 Punkte erhalten Sie je nach Wahl entweder 3 Euro TK-BonusDirect oder 6 Euro TK-Gesundheitsdividende.
Regel Nummer zwei: Zeigen, was man hat.
Ihre Aktivitäten können Sie ganz einfach in "Meine TK" oder über die TK-App einreichen. Wenn Sie weiterhin das TK-Bonusheft nutzen möchten, lassen Sie sich die Aktivitäten darin bestätigen.
Je mehr Punkte Sie sammeln, desto höher ist Ihr Bonus.
Regel Nummer drei: Keine Zeit verlieren.
Zwölf Monate lang können Sie auf Bonusjagd gehen. Damit Ihre Punkte nicht verfallen, müssen Sie diese spätestens drei Monate nach Ablauf Ihres Bonuszeitraums abrechnen. Schnell und einfach geht dies online im Mitgliederbereich " Meine TK " oder über die TK-App .
Auch wenn Sie noch ein Papier-Bonusheft haben, können Sie die Maßnahmen online eintragen. Das spart Zeit und Porto. Das Bonusheft brauchen Sie uns dann nicht mehr zuzusenden.
Ein Beispiel
Sie fangen im Dezember 2020 mit dem TK-Bonusprogramm an, dann können Sie bis November 2021 Punkte sammeln. Sie haben dann bis spätestens Februar 2022 Zeit, Ihren Bonuszeitraum abzuschließen.
Zurück zum Start
Danach geht es zurück zum Start, denn in den nächsten Bonuszeitraum können Sie keine Punkte mitnehmen.
Übrigens: Wir werden gelegentlich gefragt, ob ein Teilnehmer einem anderen seine Punkte schenken kann. Nein, kann er nicht.
Film: Das TK-Bonusprogramm in Kürze erklärt

Hinweis
Die TK ist gesetzlich verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Prämienzahlungen aus dem Bonusmodell TK-BonusDirect an die Finanzbehörden zu melden. Dies gilt nicht für Zahlungen aus der TK-Gesundheitsdividende.