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Wie bei Zahnkronen zahlt die TK auch für Brücken und herausnehmbaren Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich am Zahnbefund orientiert.

Weitere Details

Brücken können geplant werden, wenn bis zu vier Zähne im Ober- oder Unterkiefer fehlen.

Fehlen mehr als vier Zähne, ist die Standardversorgung eine herausnehmbare Teilprothese. Hierfür erhalten Sie von der TK einen Festzuschuss. Entscheiden Sie sich gemeinsam mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt für eine andere Lösung als die Teilprothese, zum Beispiel für ein Implantat oder eine festsitzende Brücke, ändert sich an der Höhe des Festschusses nichts. Lassen Sie sich in Ihrer zahnärztlichen Praxis beraten, welche Kosten jeweils auf Sie zukommen. 

Mit der Zahnzusatzversicherung "ZahnFlex" unseres Kooperationspartners Envivas können Sie sich sehr gut absichern und Ihren Eigenanteil reduzieren. Wichtig zu wissen: Es gibt eine Wartezeit von acht Monaten. Mit unserem Tarifberater finden Sie schnell das passende Angebot.

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