Auch Minderjährige dürfen entscheiden, ob sie im Todesfall Organe spenden möchten: Ab einem Alter von 16 Jahren ist es erlaubt, einer Organ- und Gewebespende zuzustimmen. Ein Widerspruch ist sogar schon ab 14 Jahren möglich.
Auch Minderjährige dürfen entscheiden, ob sie im Todesfall Organe spenden möchten: Ab einem Alter von 16 Jahren ist es erlaubt, einer Organ- und Gewebespende zuzustimmen. Ein Widerspruch ist sogar schon ab 14 Jahren möglich.