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Startseite Krankheit & Behandlungen Organspende Organspende-Register - so geben Sie Ihre Erklärung ab
Organspende-Register - so geben Sie Ihre Erklärung ab Etwa 40 Prozent der Menschen in Deutschland haben ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende schriftlich dokumentiert - meist auf einem Organspendeausweis aus Plastik oder Papier. Doch im plötzlichen Todesfall ist dieser nicht immer auffindbar. Das digitale Organspende-Register soll Abhilfe schaffen. Louisa Bühler, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbH
Um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Entscheidung zum Thema Organspende elektronisch festzuhalten, wurde im Jahr 2024 ein digitales Organspende-Register eingeführt. Die im Register enthaltenen Daten werden nach hohen Sicherheitsstandards auf Servern in Deutschland gespeichert.Wie funktioniert das Organspende-Register?Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erklärung im Organspende-Register abzugeben: Sie können entweder die TK-App nutzen oder sich über Ihr Smartphone oder Ihren Desktopcomputer bei www.organspende-register.de registrieren. Für den Zugang müssen Sie sich zunächst elektronisch ausweisen, denn Ihr Eintrag in das Organspende-Register ist eine sehr persönliche Information - sie muss Ihnen zweifelsfrei zugeordnet werden können.Unser Tipp: Achten Sie vor der Registrierung darauf, dass Ihnen die benötigten Dokumente für den von Ihnen ausgewählten Zugangsweg vorliegen. Gut zu wissen: Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. 
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So funktioniert das neue Organspende-Register © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Über die TK-App eintragen
Dafür benötigen Sie: NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit der TK-Ident-Appdie elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder Personalausweis mit Online-Funktion mit dem jeweiligen zugehörigen PINEingerichtete TK-GesundheitsIDUnd so funktioniert es: Haben Sie sich bereits eine TK-GesundheitsID über die TK-Ident-App angelegt? Falls nein, erfahren Sie unter Identität für TK-Ident App nachweisen , was Sie dafür tun müssen.Sie verfügen bereits über eine TK-GesundheitsID? Dann können Sie sich mit Ihren bekannten Daten in der TK-App einloggen. Anschließend gehen Sie wie folgt vor:Rufen Sie in der TK-App Ihr Profil auf und klicken Sie auf "Organspendeausweis". Sie werden direkt weitergeleitet in die (von Ihnen bereits eingerichtete) TK-Ident-App.Geben Sie dann Ihre TK-Gesundheits-ID-PIN ein.Willigen Sie in die Erklärung zur Datenverarbeitung ein.Dokumentieren Sie nun im Organspende-Register Ihre Entscheidung.Überprüfen Sie danach Ihre Angaben und geben Sie die Erklärung ab.Zuletzt laden Sie sich die vom System erstellte Erklärungs-ID herunter und bewahren sie gut auf.Wichtig: Mit der Erklärungs-ID können sie bereits abgegebene Erklärungen ändern oder löschen. Die TK speichert die Erklärungs-ID nicht. 
Mit dem Smartphone über organspende-register.de eintragen
Bei diesem Zugangsweg nutzen Sie ein NFC-fähiges Smartphone für die Identifikation über die Online-Ausweisfunktion.Dafür benötigen Sie:NFC-fähiges Smartphone mit installierter Ausweis-AppPersonalausweis mit Online- Ausweis-FunktionSechsstellige PIN für Online-Ausweis-FunktionKrankenversichertennummer (steht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte)E-Mail-AdresseSie haben alles parat?Dann folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Mit Desktop Computer und Smartphone über organspende-register.de eintragen
Bei diesem Zugangsweg nutzen Sie Ihr Smartphone als Kartenlesegerät für die Identifikation über die Online-Ausweisfunktion.Dafür benötigen Sie:Smartphone und Computer jeweils mit installierter Ausweis-AppPersonalausweis mit Online- Ausweis-FunktionSechsstellige PIN für Online-Ausweis-FunktionKrankenversichertennummer (steht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte)E-Mail-AdresseSie haben alles parat?Dann folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). 
Mit Desktop Computer und Kartenlesegerät über organspende-register.de eintragen
Bei diesem Zugangsweg nutzen Sie ein eigenes Kartenlesegerät für die Identifikation über die Online-Ausweisfunktion.Dafür benötigen Sie:Computer mit installierter Ausweis-App und KartenlesegerätPersonalausweis mit Online- Ausweis-FunktionSechsstellige PIN für Online-Ausweis-FunktionKrankenversichertennummer (steht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte)E-Mail-AdresseSie haben alles parat?Dann folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Im TK-Artikel " Sie möchten mehr wissen? " finden Sie zudem weitere Linktipps und Rufnummern.Für wen ist das Organspende-Register einsehbar?Ihr Eintrag in das Organspende-Register ist nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Nur Sie selbst sowie berechtigte Ärzte, Ärztinnen und Transplantationsbeauftragte können auf die Daten zugreifen - und zwar nur, wenn die drei Voraussetzungen für eine Organspende erfüllt sind. Auch die berechtigten Personen müssen sich beim Zugriff identifizieren.Gilt mein Organspendeausweis noch?Auch mit der Einführung des digitalen Registers bleibt ein Organspendeausweis , eine Patientenverfügung oder ein anderes schriftliches Dokument weiterhin gültig. Wenn Sie Ihre Entscheidung im Organspende-Register eintragen, sollten Sie jedoch darauf achten, dass sich Ihre Einträge nicht mit anderen Dokumenten widersprechen. Liegen im Todesfall mehrere Dokumente vor, so gilt die zuletzt abgegebene Erklärung.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - organspende-register.de: Was ist das Organspende-Register? URL: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Organspende-Register: So funktioniert's, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/organspende-register/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Organ- und Gewebespenderegister startet schrittweise, 19.02.2024. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/organspende-register-pm-19-02-24.html (abgerufen am: 27.02.2025).
 
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