Es kommt darauf an, woher Sie kommen. Kommen Sie aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien oder dem Vereinigten Königreich, dann sind Sie bereits über Ihr Heimatland versichert und können sich in Deutschland nicht versichern. Mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte, Global Health Insurance Card (aus dem Vereinigten Königreich) oder Anspruchsberechtigung (aus einem Abkommensland) können Sie direkt zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.

Weitere Details

Wenn Sie jedoch eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder aus einem anderen Land kommen, müssen Sie sich in Deutschland versichern.

Dann stellen Sie einfach einen Antrag auf Mitgliedschaft:

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