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Ja, das können Sie. Vorausgesetzt Sie schreiben sich für ein Bachelorstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ein und haben das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet. Einen Mitgliedschaftsantrag finden Sie unter folgendem Link:

Weitere Details

Als Studentin oder Student sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Wenn Sie auch während des Studiums privat versichert bleiben wollen, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag bei uns stellen. Dafür benötigen wir einen Nachweis über Ihre anderweitige Krankenversicherung.

Entscheidung ein für alle Mal

Die Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht können Sie nicht rückgängig machen. So lange Sie studieren, können Sie dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.