Ja, das können Sie wenn Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Einen Mitgliedschaftsantrag finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Details
Als Studentin oder Student sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Wenn Sie auch während des Studiums privat versichert bleiben wollen, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag bei uns stellen. Dafür benötigen wir einen Nachweis über Ihre anderweitige Krankenversicherung.
Entscheidung ein für alle Mal
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht können Sie nicht rückgängig machen. So lange Sie studieren, können Sie dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.