Das Gesetz legt fest, wann die Beiträge dem Konto der TK gutgeschrieben sein müssen: spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats. Ihr Beitrag für den Monat April wird also spätestens am 15. Mai fällig.
Das Gesetz legt fest, wann die Beiträge dem Konto der TK gutgeschrieben sein müssen: spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats. Ihr Beitrag für den Monat April wird also spätestens am 15. Mai fällig.