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Das sind medizinische Daten wie Allergien, Diagnosen oder Medikamente, die für die Notfallsituation berücksichtigt werden müssen. Sie können sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin oder im Krankenhaus auf Ihrer Gesundheitskarte und in Ihrer elektronischen Patientenakte speichern lassen.

Weitere Details

Zwei Speicherorte

Auf der Gesundheitskarte (eGK) sind die Daten, damit im Notfall jeder Arzt auf die wichtigen Informationen zugreifen kann. In der elektronischen Patientenakte (ePA) sind die Daten, damit Sie die Einträge überprüfen und selbstständig teilen können.

Das zählt zu den Notfalldaten

  • chronische Erkrankungen und/oder wichtige frühere Operationen
  • Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen 
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • wichtige medizinische Hinweise wie zum Beispiel Schwangerschaften oder Implantate
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen

Ergänzend können persönliche Erklärungen hinterlegt werden, etwa wo Sie

  • Ihren Organspende-Ausweis,
  • Ihre Patientenverfügung oder
  • Ihre Vorsorgevollmacht

aufbewahren. Bei einem Notfall oder einer akuten Behandlungssituation können Ärzte erfahren, ob eine solche Erklärung vorliegt, wo diese zu finden ist und können so ihre Behandlungsentscheidungen in Ihrem Sinne treffen.

Wichtig: Es geht hier aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich um die Aufenthaltsorte und nicht um die Inhalte dieser Dokumente (zum Beispiel Esszimmeranrichte Schublade oben links).

Von den Notfalldaten profitieren Sie in Notfallsituationen insbesondere

  1. bei komplexer Krankengeschichte wie bei einer chronischen Erkrankung mit vielen Diagnosen und Medikamenten
  2. bei Erkrankungen, die im Notfall besonders relevant sind, zum Beispiel Epilepsie oder seltene Erkrankungen
  3. wenn Sie schwanger sind.

So kommen Ihre Notfalldaten auf Ihre Gesundheitskarte

Ihr Arzt braucht Ihre mündliche Zustimmung und wird dann Ihre Einwilligung dokumentieren. Anschließend gehen Sie gemeinsam alle relevanten Punkte durch, um diese dann im Praxisverwaltungssystem zu hinterlegen und auf Ihrer Karte und/oder ePA zu speichern. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Daten zusätzlich mit Ihrer PIN schützen. Im Notfall können die Daten jedoch auch ohne Eingabe der PIN von der eGK eingelesen werden.

Wichtig: Verlieren Sie Ihre Karte, sind auf der neuen Karte nicht automatisch auch die Notfalldaten gespeichert. Um Ihre Daten wieder auf der Karte speichern zu lassen, besuchen Sie Ihren Arzt, bei dem die Notfalldaten zuletzt aktualisiert wurden.

Wie bekomme ich eine PIN?

Die Erfassung erfolgt über das Praxisverwaltungssystem. Die Eingabe wird elektronisch signiert, so dass eine hohe Verlässlichkeit der Informationsquelle garantiert ist. Der Versicherte kann diesen Datensatz nicht ändern oder ergänzen, sondern nur lesen und teilen. Ändern sich relevante Sachverhalte, sollten die Notfalldaten angepasst werden.