You can also use our website in English -

change to English version

Die monatlichen Beträge, die Sie von der TK-Pflegeversicherung bekommen, unterscheiden sich je nachdem, ob Sie von einer privaten Pflegeperson oder einem Pflege- oder Betreuungsdienst versorgt werden.

Weitere Details

Pflege durch eine private Pflegeperson (Pflegegeld)

Pflegegrad

Monatliche Beiträge

Pflegegrad 2

332 Euro Euro

Pflegegrad 3

573 Euro Euro

Pflegegrad 4

765 Euro Euro

Pflegegrad 5

947 Euro Euro

Pflege durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst (Pflegesachleistung)

Pflegegrad

Monatliche Beiträge

Pflegegrad 2

bis zu 761 Euro

Pflegegrad 3

bis zu 1.432 Euro

Pflegegrad 4

bis zu 1.778 Euro

Pflegegrad 5

bis zu 2.200 Euro

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Beide Leistungen können Sie auch miteinander kombinieren, wenn die Pflege zum Teil durch private Pflegepersonen - zum Beispiel durch Angehörige - und zum Teil durch einen zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst übernommen wird.

Bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag

Werden Sie zu Hause gepflegt, können Sie dafür bis zu 125 Euro monatlich von uns erhalten. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für:

  • Leistungen eines zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienstes - sogenannte Pflegesachleistungen - zum Beispiel Reinigung der Wohnung oder Gedächtnistraining. Leistungen im Bereich der Selbstversorgung gehören nicht dazu - wie zum Beispiel Körperpflege.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, die vom jeweiligen Bundesland anerkannt wurden - zum Beispiel Begleitung zu Arztterminen und Familienbesuchen oder Vorlesen.
  • Angebote der Tages- und Nachtpflege
  • Angebote der Kurzzeitpflege

Für die Abrechnung der Kosten senden Sie uns bitte einfach die entsprechende Originalrechnung zu. Wenn Sie den Betrag innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausschöpfen, können Sie den Restbetrag ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen.

Beratungseinsätze

Die Kosten der Einsätze übernimmt die Pflegekasse. In den Pflegegraden 2 bis 5 sind Sie verpflichtet, diese regelmäßig durchführen zu lassen, sofern Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Der Beratungseinsatz soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und bietet eine pflegefachliche Hilfestellung für die Pflegenden.