Rechnet die zahnärztliche Praxis den festen Zuschuss, den die TK mit der Genehmigung des Heil- und Kostenplans zugesagt hat, über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der TK ab, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Zahlen Sie dagegen die Kosten zunächst selbst, reichen Sie die Unterlagen anschließend bei uns zur Erstattung ein.
Weitere Details
Wenn Ihre Praxis den festen Zuschuss direkt mit uns abrechnet, erhalten Sie von dieser eine separate Rechnung über Ihren Eigenanteil. Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, reichen Sie diese bei Ihrem Anbieter ein.
Haben Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt eine gesonderte Vereinbarung getroffen, zahlen Sie zunächst die gesamten Kosten selbst und reichen die Unterlagen anschließend bei der TK zur Erstattung ein.
Nutzen Sie dafür am besten unseren Online-Service im geschützten Bereich "Meine TK":
Online-Service zur Kostenerstattung für Zahnersatz öffnen
Alternativ senden Sie die Unterlagen an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg