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Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz haben Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege den Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind, ab 2024 folgende Vorteile:

Weitere Details

  • Sie können sofort Ersatzpflege bekommen. Die Pflegeperson muss Sie nicht bereits 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben.
  • Wir zahlen Ihnen bis zu 3.386 Euro für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr. Sie können 1.612 Euro der Ersatzpflege und 100 Prozent des nicht ausgeschöpften Kurzzeitpflege-Anspruchs (höchstens 1.774 Euro) für die Ersatzpflege verwenden.
  • Sie haben dadurch einen Anspruch von 8 Wochen Ersatzpflege pro Kalenderjahr. So lange wird unter anderem zusätzlich die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.