Sie können die Ersatzpflege sowohl tageweise als auch stundenweise in Anspruch nehmen. Stundenweise bedeutet, dass Ihre Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden ausfällt (zum Beispiel für einen Arzttermin, einen Kinobesuch oder ähnliches). 

Bei stundenweiser Nutzung der Ersatzpflege zahlen wir Ihnen das volle Pflegegeld weiter. Eine Anrechnung auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen pro Kalenderjahr erfolgt dann nicht.