Wieviel Geld Ihnen für die Kombinationspflege zur Verfügung steht, hängt von Ihrem Pflegegrad ab.
Kombinationspflege bedeutet, Sie werden zum Teil von pflegenden Angehörigen gepflegt und zusätzlich durch einen Pflegedienst unterstützt.
Weitere Details
Für die Betreuung durch den Pflegedienst, auch Pflegesachleistung genannt, gibt es einen monatlichen Höchstbetrag.
Werden Sie zuhause von einer Pflegeperson gepflegt erhalten Sie Pflegegeld . Es dient als finanzieller Ausgleich für die geleistete Pflege.
Der monatliche Betrag, den Sie für die Kombinationspflege erhalten, errechnet sich aus den prozentualen Anteilen der Pflege durch den Pflegedienst und der Betreuung durch eine private Pflegeperson.
Wird die Pflege beispielsweise zu 70 Prozent durch einen Pflegedienst übernommen, stehen noch 30 Prozent des monatlichen Betrages für Pflegegeld für die Pflegeperson zur Verfügung.
Rechenbeispiel für den Pflegegrad 2
Herrn Winter kann im Pflegegrad 2 ohne Kombination entweder
- für die Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst monatlich bis zu 724 Euro
- oder für die Pflege durch eine private Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro erhalten.
Herr Winter will aber beides kombinieren. Mit dem Pflegedienst werden bestimmte Dienstleistungen wie etwa Körperpflege, An- und Ausziehen oder die Hilfe beim Essen vereinbart. Dafür berechnet der Pflegedienst im Fall von Herrn Winter 434,40 Euro pro Monat.
Das entspricht 60 Prozent des Betrages für die Pflegesachleistungen:
434,40 Euro : 724 Euro x 100 = 60 % des maximalen Monatsbetrags für Pflegesachleistungen
Damit können noch 40 % des monatlichen Betrags für Pflegegeld genutzt werden:
316 Euro x 40 % = 126,40 Euro Pflegegeld
Herr Winter erhält damit pro Monat für die Kombinationspflege
• 434,40 Euro für den Pflegedienst und
• 126,40 Euro Pflegegeld für die private Pflegeperson.